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Artikel | K-Tipp 02/2008

Nutzloses Verzeichnis www.chtelefon.ch: Nicht unterschreiben!


Die Zürcher Firma B und P Dienstleistungen ist bekannt. Sie betreibt das nutzlose Internet-Register www.chtelefon.ch (siehe K-Tipp 1/07). Zu ihren Einträgen kommen die Betreiber, indem sie Formulare verschicken, mit der Bitte, den «gewünschten» Auftrag zu überprüfen. Viele Opfer bemerken nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift einen Vertrag über 860 Franken eingehen.

Einige Gerichtsinstanzen haben inzwischen entschieden, dass Opfer nichts zahlen müssen.

Jetzt schickt die Firma Zahlungsverweigerern eine «Saldenbestätigung». Wer das unterschreibt, macht einen Fehler. Gerichte würden dies als Schuldanerkennung beurteilen – worauf die Opfer verpflichtet würden zu zahlen.

28. Januar 2008 | Ernst Meierhofer


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Kommentare (1)

 
  • priska222 | 15.04.2008, 22:30

    Neue Trick

    Jetzt sieht das Formular der Firma aus, als es um eine Adresskorrktur
    handel würde, aber wie immer das Kleingeruckte muss unbedingt
    gelesen werden !! Wer unterschreibt sitzt in einer Falle und schliesst
    einen 3-jährigen Vertrag für CHF 860.-/Jahr und bekommt
    keine Leistungen dafür. (Ausser einen falschen Eintrag in einem
    nutzlosen Internetregister.)
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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