SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 02/2008

Kulanter, als das Gesetz verlangt

Gekauft ist gekauft, lautet die Regel. Doch in einer K-Tipp-Stichprobe zeigen sich alle Geschäfte kulant.



Kunden haben in der Schweiz grundsätzlich kein Recht, Waren umzutauschen – es sei denn, sie sind fehlerhaft. Doch die Warenhäuser und Kleidergeschäfte sind kundenfreundlicher, als das Gesetz verlangt. In einer Stichprobe wurden in allen 21 Geschäften Kleidungsstücke am folgen-den Tag zurückgenommen. Selbst bei Begründungen wie «Der Pulli gefällt mir nun doch nicht» oder «Die Farbe steht mir nicht» gab es gegen Vorweisen des Kassenbons das Geld zurück. Auch bei aufgerissener Verpackung.

Der K-Tipp hat bei Benetton, C & A, Charles Voegele, Coop City, Globus, H & M, Jelmoli, Loeb, Manor, Migros City, PKZ, Schild, Transa und We in Basel, Bern, Luzern und Zürich eingekauft. Die Preise bewegten sich zwischen 40 und 300 Franken, gekauft wurden Damen-, Herren- und Kinderkleider.

Selbst bei herabgesetzter Ware war die Rückgabe möglich: Der Outdoor-Laden Transa nahm eine Jacke aus dem Ausverkauf zurück – allerdings nur gegen einen Gutschein. «Nur» einen Gutschein gab es auch für einen 100-fränkigen Herrenpullover bei PKZ: Laut Geschäftsführer Olivier Burger wird bei PKZ nur Bargeld erstattet, wenn die Ware beschädigt ist oder Qualitätsmängel hat.

In allen anderen Läden haben die Kunden das Geld zurückerhalten, allerdings meist gegen Angabe der Personalien. Laut Jürg Welti von Globus dient dies der Absicherung gegen Missbrauch.


Kein Umtauschrecht


Im Kaufrecht gilt normalerweise der Grundsatz «gekauft ist gekauft». Kleidergeschäfte sind also nicht verpflichtet, Waren, die dem Kunden nicht gefallen, zurückzunehmen. Das gilt auch dann, wenn das Kleidungsstück originalverpackt ist und innert kürzester Frist zurückgebracht wird. Das Gesetz räumt dem Kunden auch kein Recht auf einen Gutschein ein. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Ware fehlerhaft ist. Dann gilt ein gesetzliches Umtauschrecht von einem Jahr.



28. Januar 2008 | Isabelle Meier


Beitrag als PDF
Kulanter, als das Gesetz verlangt
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Die eigenen vier Wände
Die eigenen vier Wände
Die wichtigsten Tipps für Bauherren und Wohneigentümer

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Ein Mietschuh für die Berge Kosten für Schuhreparatur: Vergleichen kann sich lohnen 10 Fragen zu Restaurants
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten