Um die Schwarzarbeit einzudämmen, hat der Bund auf Anfang 2008 ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren eingeführt: Mit einem einzigen Formular können Privathaushalte Hausangestellte bei der Sozialversicherung anmelden. Einzige Bedingung: Die Putzfrau darf in diesem Haushalt nicht mehr als 19890 Franken pro Jahr verdienen.



Mit dem neuen Formular zahlt der Arbeitgeber auch die Quellensteuer (insgesamt 5 Prozent des Lohnes) voraus – und zwar f...