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Wer in einen anderen Kanton umzieht, sollte darauf achten, wo er am 31. Dezember seinen Wohnsitz hat. Dieser Tag entscheidet darüber, wo man fürs ganze laufende Jahr steuerpflichtig ist. Wer in einen steuergünstigeren Kanton zügelt, sollte noch vor Ende Jahr die Schriften am neuen Ort deponieren. Sind die Steuern im neuen Kanton höher, sollte man sich erst im Januar 2008 dort anmelden. Aber: In den Kantonen GL, NW, OW und ZH funktioniert das nicht. Dort kassiert jene Gemeinde, in der man am 1. Januar wohnte.
02. Dezember 2007
