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Vermieter von Wohnungen, die ihren Mietern kündigen wollen, müssen das Schreiben laut Gesetz immer beiden Ehegatten separat zustellen. Das gilt selbst dann, wenn ein Mieter dem Wohnungsbesitzer nicht mitteilt, dass er geheiratet hat. So das Bundesgericht in einem neuen Urteil. Die kantonale Vorinstanz hatte das Verhalten des Mieters noch als missbräuchlich betrachtet, weil er den Vermieter nicht über seine Heirat informiert habe.
Das Bundesgericht hielt aber fest: Wer Änderungen des Zivilstands dem Vermieter nicht mitteile, könne zwar schadenersatzpflichtig werden. Rechtsmissbrauch liege aber nur vor, wenn der Mieter die Ehe bewusst verschweige, um daraus Vorteile zu ziehen.
Bundesgericht, Urteil 4C.441/2006 vom 23. März 2007
18. November 2007
