|
(0) |
Geld in die Pensionskasse einzahlen, dann beziehen und damit Hypotheken abzahlen. Das ist legal und spart Steuern –
allerdings nur einmal.
Der Trick galt unter vielen Steuersparkünstlern jahrelang als Klassiker:
1. Schritt: Geld in die Pensionskasse einzahlen und den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das spart Steuern
zum Grenzsteuersatz, was einer Steuerersparnis von 30 bis 40 Prozent entsprechen kann.
2. Schritt: Das Kapital zur Abzahlung der Hypothek wieder beziehen. Die Steuern darauf – getrennt vom übrigen Einkommen und zum Vorzugstarif – sind bescheiden.
3. Schritt: Hypothek
erneut aufstocken und das Geld wieder in die Pensionskasse investieren (siehe Schritt 1) – und so immer weiter. Das war wohl das einzige Perpetuum mobile, das jemals funktioniert hat.
Es liegt auf der Hand, dass der Staat dieser Geldvermehrung auf Kosten der übrigen Steuerzahler nicht ewig zusehen wollte: Mit der ersten Revision des Gesetzes über die Berufliche Vorsorge setzte er dem Treiben ein Ende. Vorbezogenes PK-Kapital muss seither erst wieder einbezahlt werden, bevor neue, steuerwirksame Nachzahlungen möglich sind.
Freilich: Ein einziges Mal funktioniert der Steuerspartrick noch immer. Allerdings müssen zwischen Einzahlung und darauf folgendem Vorbezug mindestens drei Jahre liegen. Andernfalls gilt die Transaktion als Steuerumgehung und der Steuerabzug wird verweigert. Dies hat zum Beispiel das St. Galler Verwaltungsgericht kürzlich wieder entschieden.
23. Oktober 2007 | Fredy Hämmerli
