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Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug seines Säule-3a-Vermögens ab 2008 aufschieben bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal fünf Jahre.
Das hat der Bundesrat letzte Woche beschlossen.
Und er hat noch eine weitere Neuerung zugunsten älterer Arbeitnehmer eingeführt: Wer nach der ordentlichen Pensionierung weiterarbeitet, darf – ebenfalls ab kommendem Jahr – weiterhin Beiträge in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen, ebenfalls bis höchstens fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter.
Bis anhin musste das 3a-Vermögen spätestens zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung (Männer
65 Jahre, Frauen 64 Jahre) bezogen werden.
Mit den nun beschlosse-
nen Massnahmen will der Bundesrat ältere Erwerbstätige zur Weiterarbeit motivieren.
23. Oktober 2007
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