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Artikel | K-Geld 5/2007

Bis Alter 70 in die Säule 3a einzahlen

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug seines Säule-3a-Vermögens ab 2008 aufschieben bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal fünf Jahre.

Das hat der Bundesrat letzte Woche beschlossen.

Und er hat noch eine weitere Neuerung zugunsten älterer Arbeitnehmer eingeführt: Wer nach der ordentlichen Pensionierung weiterarbeitet, darf – ebenfalls ab kommendem Jahr – weiterhin Beiträge in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen, ebenfalls bis höchstens fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter.
Bis anhin musste das 3a-Vermögen spätestens zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung (Männer
65 Jahre, Frauen 64 Jahre) bezogen werden.
Mit den nun beschlosse-
nen Massnahmen will der Bundesrat ältere Erwerbstätige zur Weiterarbeit motivieren.

23. Oktober 2007


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Bis Alter 70 in die Säule 3a einzahlen
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Kommentare (5)

 
  • Redaktion K-Geld | 08.12.2007, 13:43

    Antwort an Herr / Frau Pfiffner

    Nein, nach einer vorzeitigen Pensionierung darf man nicht mehr in die
    Säule 3a einzahlen. Die Einzahlungen in die Säule 3a
    bedingen ein Erwerbseinkommen.
    Redaktion K-Geld
  • Pfiffner | 07.12.2007, 14:33

    Steuern

    Ist eine steuerliche Begünstigung auch nach vorzeitiger
    Pensionierung möglich? (zB bis zum offiziellen Pensionsalter 65)
    ?
  • Pfiffner | 07.12.2007, 10:49

    Steuern

    Ist eine steuerliche Begünstigung auch nach vorzeitiger
    Pensionierung möglich? (zB bis zum offiziellen Pensionsalter 65)
    ?
  • Redaktion K-Geld | 27.11.2007, 16:02

    Steuern

    Ja, die Einzahlung ist auch steuerlich abzugsfähig.
    Redaktion K-Geld
  • Truk8352 | 18.11.2007, 13:59

    Steuern

    Ist die Einzahlung demzufolge auch weiterhin steuerlich
    abzugfähig?
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