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Die Gebrüder Manuel und Andreas Schmidtlein aus dem deutschen Büttelborn sind vielen Schweizern bekannt: Weil sie von ihnen regelmässig mit Rechnungen eingedeckt werden. Nun wurden die Schmidtleins vom Landgericht Darmstadt zu einer Strafe von umgerechnet knapp 40 000 Franken verurteilt.
Das Gericht befand sie für schuldig, trotz Unterlassungserklärung weiterhin Websites betrieben zu haben, die nicht klar als kostenpflichtig erkennbar waren. Ihr Trick: Sie verführen Surfer mit nur scheinbar kostenlosen Internetangeboten, zum Beispiel www.gedichte-heute.com. Wer hereinfällt, hat ein teures und meist mehrjähriges Abonnement gelöst.
Die deutsche Wettbewerbszentrale hat zudem Klage gegen weitere Betreiber ähnlicher Websites eingereicht, auf die auch viele Schweizer hereingefallen sind: zum Beispiel www.ge nealogie.de und www.routenplaner- server.com.
04. September 2007 | Eric Breitunger