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Artikel | K-Geld 04/2007

Schwarzgeld geerbt: Wie weiter?

Verstorbene hinterlassen häufig Gelder, die in der Steuererklärung nicht deklariert waren. Die Erben müssen sofort reagieren, sonst machen sie sich selbst strafbar.

Nach dem Tod ihrer Eltern finden Kinder oft Bankunterlagen zu einem nicht deklarierten Konto oder Depot. Sie haben in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten:
Entweder sie teilen das Schwarzgeld untereinander auf und vernichten die
Unterlagen. Doch damit machen sie sich selbst zu Steuerhinterziehern.
Werden sie ertappt, drohen hohe Nach- und Strafsteuern sowie Verzugszin-
sen. Die Strafsteuer ist in vielen Kantonen gleich hoch wie die Nachsteuer (siehe K-Geld 4/05).
Die Erben können den Fund aber auch den Steuerbehörden melden. Sie haben dazu eine Frist von 14 Tagen. In diesem Fall zahlen sie Nachsteuern auf das Schwarzgeld.
Handelt es sich beim Schwarzgeld lediglich um hinterzogenes Vermögen, betragen die Nachsteuern bloss ein paar Promille pro Jahr. Bei hinterzogenem Einkommen werden hingegen die ungleich höheren Einkommenssteuern fällig – rückwirkend auf maximal zehn Jahre.
Da ist die Versuchung gross, nicht deklariertes Einkommen weiterhin vor dem Fiskus zu verbergen. Zumal sich der Schaden in Grenzen hält, wenn die Steuerhinterziehung auffliegen sollte.
Die Erben müssen dann zwar Nach- und Strafsteuern auf den Vermögenswert abliefern, weil sie das geerbte Geld hinterzogen haben. Sie müssen aber keine Strafsteuern auf das hinterzogene Einkommen zahlen. Hier fallen lediglich Nachsteuern an.

Schwarzgeld «legalisieren» – Risiko bleibt

Bleibt die Frage, wie künftige Erben reagieren sollen, wenn sie von ihren Eltern erfahren, dass ein Schwarzgeldkonto auf sie wartet. Die Eltern werden kaum mehr zu überzeugen sein, sich selbst bei den Steuerbehörden zu melden.
Also wird es darum gehen, das Konto oder Depot noch zu Lebzeiten der Eltern zu leeren und das Geld auf die deklarierten Konten der Erben zu verteilen. Steuerberater sprechen in diesem Zusammenhang oft von «legalisieren», doch legal ist das nicht. Stellt das Steueramt eine «Legalisierung» fest, werden ebenfalls Nach- und Strafsteuern fällig.   

31. August 2007 | Fredy Hämmerli


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