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Kürzlich rief ein Zahnarzt die Rechtsberatung an. Sein Problem: Die Putzfrau verlange eine Ferienentschädigung. Er empörte sich: «Dafür muss ich doch sicher nicht aufkommen!» Schliesslich bezahle er die Putzkraft ja im Stundenlohn.
Ich sagte ihm, dass er sich irre. Wie jede andere Angestellte habe auch eine Hilfskraft im Stundenlohn Anspruch auf Ferien. Oder eine Ferienentschädigung, falls sie sehr unregelmässig arbeitet. Der Zahnarzt seufzte, lenkte ein und meinte: «Dann werde ich wohl oder übel diesen sauren Löffel schlucken müssen.»
Den sauren Löffel schlucken? Üblicherweise schluckt man in einer solchen Situation eine bittere Pille, beisst in den sauren Apfel oder löffelt die Suppe aus. Leider konnte ich nicht mehr fragen, was er genau meinte, denn er hatte schon aufgehängt.
Redewendungen sind tückisch. Wer damit nicht umgehen kann, verbrennt sich schnell die Löffel, äh, die Finger.
Aber lassen wir die kleinlichen Wortklaubereien: Hauptsache ist doch, dass der Zahnarzt seinen Irrtum eingesehen und die geschuldete Ferienentschädigung überwiesen hat.
Dies bestätigte mir die Putzfrau. Sie rief mich an und dankte für meine Hilfe. Triumphierend sagte sie: «Es hat geklappt - das Geld ist im Butter!»
Na ja. Besser als im Eimer.
27. Juni 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
