SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 11/2007

Die Justiz hat ein langes Gedächtnis

Strafurteile sind neu länger im Register eingetragen als früher. Dafür werden sie nach Ablauf der Frist endgültig gelöscht.

Seit Anfang Jahr gelten für das Strafregister des Bundes neue Regeln: Gelöschte Urteile werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist definitiv aus dem Register entfernt. Früher bedeutete eine Löschung nämlich nur, dass der Eintrag nicht mehr auf dem Registerauszug für Private erschien. Behörden erhielten die Akten immer auch mit Einträgen, die Jahrzehnte zurückliegen konnten. Einfach mit dem Vermerk «gelöscht».
Neu gelten für die Löschung eines Urteils folgende Fristen: Freiheitsstrafen von unter einem Jahr werden nach zehn Jahren aus dem Strafregister entfernt, für Strafen von ein bis fünf Jahren beträgt die Frist 15 Jahre und für Strafen von fünf und mehr Jahren 20 Jahre. Ist eine Person zu mehreren Strafen verurteilt worden, können diese Fristen verlängert werden.
Nicht mehr möglich ist eine vorzeitige Löschung auf Antrag eines Verurteilten.
Wer einen Strafregisterauszug über sich selbst benötigt, kann ihn beim Bundesamt für Justiz anfordern - neu auch per Internet (www. bj.admin.ch). Die Kosten betragen 20 Franken. Die Bearbeitungsdauer liegt bei rund zehn Tagen. Wer etwa für eine Bewerbung dringend auf einen Auszug angewiesen ist, kann das Gesuch per Express an das Bundesamt senden. Diese Anträge werden dann vorrangig erledigt.

13. Juni 2007 | Oliver Hager


Beitrag als PDF
Die Justiz hat ein langes Gedächtnis
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten