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Artikel | saldo 11/2007

Auch Frühpensionierte bezahlen AHV-Beiträge

Die AHV-Beiträge für Frühpensionierte können ins Geld gehen. Weil das Vermögen zur Berechnung herangezogen wird.

Klärt man die Machbarkeit einer Frühpensionierung ab, sollte man sich unbedingt über die zu bezahlenden AHV-Beiträge informieren. Denn: Bis zum regulären AHV-Alter muss man Beiträge zahlen, auch wenn man kein Erwerbseinkommen hat. Das reguläre Pensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren, bei Frauen mit Jahrgang 1942 und jünger bei 64 Jahren. Die Beiträge können ins Geld gehen: Ein frühpensioniertes Paar muss pro Jahr bis zu 20 200 Franken bezahlen oder ein alleinstehender Frühpensionierter bis zu 10 100 Franken.

Ausschlaggebend: Vermögen und Renteneinkommen
Die Ausgleichskasse berechnet den AHV-Beitrag anhand des Vermögens und der Renteneinkommen. Zum Vermögen gehören Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften oder das Pensionskassenguthaben, das man sich auszahlen lässt. Zum Renteneinkommen zählen Pensionskassenrenten und private Renten, nicht aber AHV- und IV-Renten. Die Rentenbezüge werden mit dem Faktor 20 vervielfacht und zum Vermögen gezählt. Die so errechnete Summe bestimmt die Höhe des AHV-Beitrags (siehe Tabelle).
Beispiel: Ein alleinstehender Frühpensionierter hat mit Eigentumswohnung ein Vermögen von 750 000 Franken. Er bezieht eine Pensionskassenrente von 50 000 Franken im Jahr. Die AHV errechnet das massgebende Vermögen für den AHV-Beitrag so: 750 000 Franken + 1 000 000 Franken (20 x 50 000 Franken) = 1,75 Millionen Franken. Das heisst: Der Mann zahlt 3434 Franken AHV pro Jahr.
Bei einem Ehepaar mit einem gemeinsamen Vermögen von 1,6 Millionen Franken und einer Pensionskassenrente von 70 000 Franken pro Jahr errechnet die AHV ein Vermögen von 3 Millionen Franken. Geteilt durch zwei gibt das 1,5 Millionen Franken. Dafür wird gemäss der Beitragstabelle pro Ehegatte und Jahr ein AHV-Beitrag von 2929 Franken fällig. Zusammen zahlt das Paar also 5858 Franken.
Senken kann man diese Beiträge, wenn man sich nur schrittweise pensionieren lässt. Beträgt das jährliche Arbeitspensum mindestens 50 Prozent, gilt man bei der AHV als erwerbstätig und zahlt Beiträge nur aufgrund des Erwerbseinkommens. Kommt man so auf mindestens 890 Franken AHV-Beitrag pro Jahr, muss bei Ehepaaren auch der Partner nichts mehr bezahlen.
fis

13. Juni 2007


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