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Artikel | Gesundheits-Tipp 6/2007

Probezeit: Darf mir bei Krankheit gekündigt werden?

Zwei Wochen nach Arbeitsbeginn bin ich schwer erkrankt und bis auf weiteres krankgeschrieben. Nun erhielt ich - noch während der Probezeit - die Kündigung. Ist das legal?

Ja. Während der Probezeit darf Ihnen der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Er muss einfach die Kündigungsfrist einhalten. Sie beträgt in der Regel sieben Tage. Krankheit, Unfall und auch Schwangerschaft sind dabei kein Hindernis.
Erst nach der Probezeit sind Arbeitnehmer besser geschützt: Dann darf der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr während 30 Tagen nicht kündigen, im zweiten bis und mit fünften Dienstjahr während 90 Tagen und danach während 180 Tagen nicht.

13. Juni 2007


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Probezeit: Darf mir bei Krankheit gekündigt werden?
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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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