SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 11/2007

Auch in der Luft gibts schwarze Listen

Wer körperlich oder geistig nicht fit ist, muss bei Flugreisen aufpassen: Airlines können solche Passagiere abweisen.

Es kann Schwangere treffen, Gebrechliche oder solche, die einiges über den Durst getrunken haben: Fluggesellschaften behalten sich vor, angeschlagenen Passagieren den Transport zu verweigern - auch wenn diese ein Ticket und gültige Reisedokumente besitzen. Das ergab eine K-Tipp-Umfrage bei einem Dutzend der wichtigsten Airlines.
Die meisten Fluggesellschaften formulieren pauschal, wann sie einen Fluggast zurückweisen: Der Zustand des Passagiers sei ein Risiko für ihn selbst, die andern Reisenden oder die Durchführung des Flugs.
«Zum Beispiel, wenn der Passagier kürzlich einen Herzinfarkt hatte und er dem Personal auffällt, weil er nicht fit ist», führt Peter Brun von Edelweiss Air aus. Oder wenn jemand laut Continental Airlines Symptome einer ansteckenden Krankheit zeigt. Oder aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum ausfällig wird.
Einige Gesellschaften gehen ins Detail. So lehnt es KLM ab, Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche mitfliegen zu lassen, Air Berlin schliesst den Transport von Schwangeren ab der 4. Woche vor dem errechneten Geburtstermin aus. American Airlines führt ferner einen «üblen Körpergeruch» explizit als Ablehnungsgrund an.

Der Flugkapitän ist allein verantwortlich
Wer unsicher ist, ob sein gesundheitlicher Zustand ein Grund für eine Verweigerung des Transports sein könnte, sollte sich vor dem Abflug bei der betreffenden Airline erkundigen. Sonst riskiert er, beim Check-in oder sogar erst beim Besteigen des Flugzeugs zurückgewiesen zu werden. Grund: Wer mitfliegen darf und wer nicht, liegt schliesslich im Ermessen des Flugkapitäns. Denn - so Peter Brun von Edelweiss Air: «Der Kapitän ist rechtlich für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich.»
In der Regel haben Passagiere, die flugunfähig sind und nicht transportiert werden, die finanziellen Folgen selbst zu tragen. Jan Bärwalde von der Lufthansa: «Wird ein Passagier zurückgewiesen und hat er dies selbst verschuldet, ist eine Entschädigung eher unwahrscheinlich.»
(ko)

06. Juni 2007


Beitrag als PDF
Auch in der Luft gibts schwarze Listen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Heftiger Streit ums Gefahr fürs Herz: Zu viel Fructose in Fertigprodukten Übergewicht schadet auch der Haut
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten