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Wer anstelle von Militärdienst lieber Zivildienst leisten will, kann ein Gesuch stellen. Dieses Recht haben auch bereits abgewiesene Zivildienstwillige, wenn neue Gründe vorliegen und das Gesuch in einem zeitlich genügenden Abstand zum ersten Gesuch erfolgt. Diese Voraussetzungen erfüllte ein Obwaldner, der nach zweieinhalb Jahren erneut ein Gesuch stellte. Trotzdem wurde darauf nicht eingetreten.
So gehe es nicht, urteilte nun das Bundesgericht. Es wies die Zulassungskommission an, sich mit den geltend gemachten Motiven auseinanderzusetzen und erneut über den dargelegten Gewissenskonflikt zu entscheiden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-2125/2006 vom 26. April 2007
30. Mai 2007
