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Artikel | saldo 10/2007

Betreibungsregister: Für Mieter ein Ärgernis

Ein Auszug aus dem Betreibungsregister sagt wenig über tatsächlich geschuldete Beträge aus. Er enthält auch unbegründete Forderungen.

Betreiben kann in der Schweiz jeder jeden. Die Betreibungsämter prüfen nicht, ob eine Forderung begründet ist. Folge: Ein grosser Teil der zugestellten Zahlungsbefehle ist schikanös, die verlangten Beträge stehen rechtlich oft auf schwachen Füssen. Umso ärgerlicher für die Betriebenen, dass jeder Zahlungsbefehl im Betreibungsregister festgehalten wird. Und die Löschung eines Registereintrages ist selbst bei einer Schikanebetreibung nur nach einem komplizierten Gerichtsverfahren möglich.
Wer Registereintragungen über eine andere Person sehen will, erhält in der Regel die verlangten Auskünfte ohne Probleme. Der Auszug über Drittpersonen enthält die Betreibungen der letzten fünf Jahre sowie allfällige Verlustscheine - so lange, bis sie getilgt oder verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre.
Einträge über Betreibungen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, sind nur für Gerichte, Behörden und die betroffene Person selbst einsehbar. Verlangt ein Vermieter von Wohnungsinteressenten, dass sie selbst einen Auszug aus dem Betreibungsregister einholen, erhält er auf diesem Weg auch von älteren Einträgen Kenntnis.
Wie erreicht man die Löschung von unbegründeten Forderungen? Am einfachsten ist es, wenn die Betreibung schriftlich zurückgezogen wird. Es lohnt sich also, den Betreibenden aufzufordern, dem Amt mitzuteilen, dass die Betreibung zurückgezogen werde. Ein Auszug aus dem Register enthält nämlich keine Angaben über Betreibungen, die der Gläubiger zurückgezogen hat. Auch wer zu Recht betrieben worden ist, kann auf diesem Weg versuchen, den Gläubiger nach Bezahlung der Schuld zu überzeugen, die Betreibung zurückzuziehen.
Weigert sich jemand, eine unbegründete Betreibung zurückzuziehen, kann man mit einer Klage beim Gericht feststellen lassen, dass die Schuld nicht besteht. Dieses Vorgehen ist aber so zeitraubend, umständlich und teuer wie ein normaler Prozess. Hat man mit der Klage Erfolg, kann man beim Betreibungsamt die Löschung des Eintrags verlangen.
bw

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Haben Sie Fragen zum Thema Betreibung oder Schulden? Dann rufen Sie uns an! Drei Experten stehen Ihnen am Freitag, 8. Juni, von 12 bis 15 Uhr unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 044 253 83 04
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30. Mai 2007


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