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Bei schönem Wetter stellt Doris D. ihre Voliere mit den drei australischen Prachtfinken gerne für ein paar Stunden auf den Balkon: «Die Vögel danken es mit munterem Gezwitscher», erklärte sie am Telefon.
Nicht die ganze Nachbarschaft freut sich am fröhlichen Konzert. Ein Stockwerkeigentümer auf der anderen Strassenseite fühlt sich vom Zwitschern der Finken belästigt und forderte die Beseitigung der Störung. Doris D. antwortete ihm per Einschreiben. Er möge doch lieber gegen den Strassenlärm ins Feld ziehen, statt sich über das Vogelgezwitscher zu ärgern. Im Übrigen besitze er ja selbst einen Papagei.
Zugegeben, gestand der Nachbar darauf brieflich, er habe einen Papagei. Dieser sei aber im Gegensatz zu den Finken gut erzogen und halte den Schnabel. Und als ehemaliger Chauffeur habe er nichts gegen Autos.
Doris D. ignorierte in der Folge den Nörgler. Als sich bei ihr aber eines Morgens die Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Lärmbelästigung meldete, erkundigte sie sich beunruhigt bei saldo, ob sie die Vögel künftig in der Wohnung einsperren müsse.
Ich konnte sie beruhigen: «Lassen Sie Ihre Finken ruhig zwitschern und den Nachbarn wettern.» Die Anzeige hat keine Chance auf Erfolg. Den einzigen störenden Vogel hat möglicherweise ihr Nachbar. Ich meine nicht den Papagei.
30. Mai 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
