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Viele Kleingewerbler leiden unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden. K-Geld zeigt, was man dagegen tun kann.
Garagist Walter Hiller aus Winkel ZH hatte genug von ausstehenden Rechnungen. Deshalb montierte er ein grosses Schild: Reparaturen nur gegen bar. Unzählige Unternehmer machen ähnliche Erfahrungen wie Hiller. Einige Regeln helfen, die Zahl offener Rechnungen zu reduzieren.
- Sofort Rechnung stellen: Wichtig ist eine korrekte Faktura. Ungenauigkeiten oder Fehler können Kunden dazu verleiten, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern.
- Geben Sie Rabatt bei Bezahlung innert 10 oder 20 Tagen (Skonto): Kunden sollten Anreize erhalten, möglichst rasch zu zahlen.
- Handeln Sie bei Verzug schnell: Das interne Rechnungswesen sollte Zahlungstermine und -beträge überwachen und reagieren, wenn Schuldner in Verzug geraten.
- Informieren Sie sich über den Kunden: Prüfen Sie die Bonität von Neukunden. Informativ ist ein Auszug aus dem Betreibungsregister. Viele Betreibungen sind ein Alarmzeichen. Eine einzelne Betreibung sagt jedoch nichts über die Zahlungsfähigkeit des Kunden aus. Oft wird nämlich grundlos betrieben.
Im Einzelfall kann es sich lohnen, Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Aber auch hier gilt: Das Datenmaterial solcher Auskunfteien ist nicht über alle Zweifel erhaben (siehe K-Tipp 11/2003).
- Keine voreiligen Betreibungen: Zahlungsbefehle kosten Geld - und zwar nicht den Schuldner, sondern den Gläubiger. Eine Betreibung ist höchstens dann zweckmässig, wenn Sie einen schriftlichen Vertrag haben, aus dem der genaue Schuldbetrag hervorgeht.
In allen andern Fällen sollte die Forderung beim Friedensrichter eingeklagt werden, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
30. Mai 2007
