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Artikel | K-Geld 3/2007

Pensionskasse: Das müssen Teilzeitler wissen

Rund ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit.
Ihre Vorsorgesituation lässt häufig zu wünschen übrig.
K-Geld zeigt, wie sie sich verbessern lässt.

Wer durchschnittlich 79 560 Franken jährlich verdient und keine Beitragslücken hat, erhält im Alter eine volle AHV-Rente. Sie beträgt zurzeit für Einzelpersonen 26 520 Franken.
Wer weniger Einkommen oder Beitragslücken hat, erhält weniger Rente. Davon betroffen sind unter anderem Teilzeitangestellte. Sie erhalten nach der Pensionierung im schlechtesten Fall bloss eine AHV-Minimalrente von 13 260 Franken.
Die AHV-Rente lässt sich mit einer Rente der Pensionskasse aufbessern. Wer mehr als 19 890 Franken pro Jahr verdient, wird in die PK seines Arbeitgebers aufgenommen. Er muss PK-Beiträge zahlen und hat ein Anrecht auf Beiträge seines Arbeitgebers.
Die PK-Beiträge werden nicht auf dem Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf dem versicherten Lohn. Er entspricht dem Bruttoeinkommen minus Koordinationsabzug (siehe «Der versicherte Lohn»).
Beispiel: Ein Teilzeitangestellter hat ein Bruttoeinkommen von 30 000 Franken. Bei der Pensionskasse sind aber nur 6795 Franken versichert (30 000 Franken minus 23 205 Franken Koordinationsabzug).
Der Teilzeitler und sein Arbeitgeber müssen auf dieser Summe PK-Beiträge zahlen. Zudem richten sich die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und IV-Rente des Angestellten danach.
Einzelne Pensionskassen kommen Teilzeitangestellten entgegen und verkleinern deren Koordinationsabzug im Verhältnis zum Arbeitspensum. Das erhöht die versicherte Lohnsumme.
Angenommen, der Teilzeitangestellte mit 30 000 Franken Jahreslohn aus obigem Beispiel hat ein 60-Prozent-Pensum: Sein versicherter Lohn beträgt bei einer Pensionskasse mit reduziertem Koordinationsabzug 16 077 Franken - mehr als doppelt so viel.
Die Rechnung lautet: 30 000 Franken minus 0,6 x 23 205 Franken. Entsprechend höher sind die PK-Beiträge des Angestellten und seines Arbeitgebers. Wer sich für eine Teilzeitstelle bewirbt, sollte sich deshalb im PK-Reglement seines künftigen Arbeitgebers über die Bedingungen für Teilzeitangestellte informieren.

Buchtipp
- Saldo-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule». Zu bestellen mit der Karte auf Seite 9 oder unter www.saldo.ch.

Der versicherte Lohn
Der versicherte (koordinierte) Lohn ist jener Lohnteil, der als Grundlage für die Höhe der Pensionskassenbeiträge gilt. Er berechnet sich aus dem Lohnanteil zwischen 19 890 und 79 560 Franken minus 23 205 Franken Koordinationsabzug (Stand 2007).
Verdient ein Teilzeitangestellter jährlich 23 400 Franken, würde sein versicherter Lohn nach Abzug des Koordinationsbetrages nur 195 Franken betragen. Da lohnt sich ein Eintritt in die PK nicht. Deshalb wurde ein minimal koordinierter Lohn von 3315 Franken eingeführt. Davon profitieren Angestellte mit einem Jahresverdienst zwischen 19 890 Franken und 26 520 Franken. Ihr versicherter Jahreslohn: 3315 Franken.

Darauf müssen Sie achten
Die Zahl der Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Teilzeitjobs steigt. Das müssen Sie wissen.
- Fall 1: Zwei oder mehr Teilzeitbeschäftigungen mit je unter 19 890 Franken Jahreslohn.
Sie sind bei keiner Pensionskasse zwingend versichert. Ergeben die einzelnen Pensen addiert jedoch ein Jahreseinkommen von über 19 890 Franken, so können Sie sich freiwillig einer der beiden Pensionskassen anschliessen. Voraussetzung: Eines der beiden PK-Reglemente sieht diese Möglichkeit vor.
Ist dies nicht möglich, bleibt Ihnen nur, sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen und das Gesamteinkommen dort zu versichern.
Adresse: Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Postfach 2855, 8022 Zürich, Tel. 044 267 73 73, www.aeis.ch.
- Fall 2: Zwei Teilzeitjobs von je über 19 890 Franken.
Sie sind üblicherweise automatisch bei beiden Pensionskassen versichert. Das ist aber ungünstig, wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug von 23 205 Franken abziehen.
Bei einem Jahreseinkommen von total 70 000 Franken (zum Beispiel 35 000 Franken bei Arbeitgeber A, 35 000 Franken bei Arbeitgeber B) beträgt der versicherte Verdienst bloss 23 590 Franken.
Dieser lässt sich erhöhen, indem Sie Ihr gesamtes Einkommen bei einem der beiden Arbeitgeber versichern. Die PK eines Arbeitgebers muss diese freiwillige Versicherungsmöglichkeit jedoch vorsehen.
- Fall 3: Haupterwerb mit über 19 890 Franken Einkommen und ein Nebenerwerb mit unter 19 890 Franken.
Der Haupterwerb - zum Beispiel 40 000 Franken - ist automatisch versichert. Der Nebenerwerb - zum Beispiel 15 000 Franken - hingegen nicht. Lassen Sie den Nebenerwerb freiwillig bei Ihrem Hauptarbeitgeber mitversichern, sofern dessen PK-Reglement diese Möglichkeit vorsieht.

30. Mai 2007 | Christian Kaiser, Philipp Lütscher


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