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Ein Zeitwertzusatz in der Kaskoversicherung erhöht die Entschädigung nach einem Diebstahl oder Totalschaden. Die Versicherungen zahlen aber unterschiedlich viel.
Der Wert eines neuen Autos sinkt rapide. Schon im ersten Betriebsjahr kann der sogenannte Zeitwert, also der aktuelle Wert des Wagens, rund ein Drittel unter dem Neupreis liegen. Diese übermässige Abschreibung kann man in der Autokasko mit dem Zeitwertzusatz versichern.
In der Teilkasko zahlt sich ein Zeitwertzusatz bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden - zum Beispiel wegen Hochwasser oder Feuer - aus. In der Vollkasko zusätzlich bei einer selbst verschuldeten Kollision.
Doch es gibt grosse Unterschiede beim Zeitwertzusatz. Einzelne Gesellschaften zahlen nach einem Totalschaden im ersten Betriebsjahr bis zu 100 Prozent des Katalogpreises - aber nie mehr als den effektiv bezahlten Kaufpreis. Andere vergüten nur 90 Prozent.
Im dritten Betriebsjahr beläuft sich die Entschädigung je nach Gesellschaft auf 70 bis 90 Prozent, im fünften auf 50 bis 70 Prozent (siehe Tabelle).
Vielfahrer sollten eine Gesellschaft wählen, die beim Festlegen der Entschädigungsskala nur das Alter des Autos berücksichtigt, nicht aber die gefahrenen Kilometer.
Beachten Sie auch: Gewisse Gesellschaften geben bei sehr teuren Autos prinzipiell keinen Zeitwertzusatz.
Nach sieben Jahren nützt der Zeitwertzusatz in der Regel nichts mehr. Die Entschädigung richtet sich dann in jedem Fall nur noch nach dem Zeitwert (Marktwert).
Einige Gesellschaften verlangen aber in der Kaskoversicherung auch nach Ablauf der sieben Jahre noch die höhere Prämie für den Zeitwertzusatz. Melden Sie sich bei Ihrem Versicherer, damit Sie eine Prämienreduktion erhalten - sonst zahlen Sie künftig zu viel.
30. Mai 2007 | Philipp Lütscher