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Die Kosten fürs Pflegeheim können ein ansehnliches Vermögen zunichte machen. Frühzeitige Planung verhindert das Schlimmste.
Der Aufenthalt im Pflegeheim kostet täglich schnell einmal mehrere 100 Franken. Die Krankenkasse bezahlt den eigentlichen Pflegeteil. Sie beteiligt sich aber nicht an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die weit über 5000 Franken pro Monat betragen können. Menschen ohne Vermögen und mit geringem Einkommen erhalten dafür Ergänzungsleistungen. Begüterte Patienten müssen hingegen selbst für diese Kosten aufkommen.
Verschenktes Vermögen wird mitberechnet
Das trifft vor allem Eigenheimbesitzer hart. Sie müssen ihr Haus verkaufen, sofern nicht genügend weiteres Vermögen vorhanden ist.
Da hilft es auch wenig, das Haus oder die Eigentumswohnung vor dem Heimeintritt noch an die Kinder oder sonstige Erben zu verschenken. Denn auch verschenktes Vermögen wird in die Berechnung der Ergänzungsleistungen miteinbezogen.
Allerdings nicht in vollem Umfang: Schenkungen in der Höhe von 10 000 Franken pro zurückliegendes Jahr fallen ausser Betracht. Wer sein Haus also 20 Jahre vor dem Heimeintritt verschenkt hat, erhält darauf einen Abschlag von 200 000 Franken.
Sinnvollerweise erfolgt eine solch frühzeitige Schenkung in Kombination mit einer Nutzniessung (siehe K-Geld 4/06). Sie mindert den Wert der Schenkung so stark, dass allenfalls ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen besteht.
Zudem kann man dank der Nutzniessung im Haus bleiben oder von den Mieteinnahmen pro?tieren, auch wenn man nicht mehr Eigentümer ist.
Doch Vorsicht: Erben können zur Unterstützung von Verwandten beigezogen werden, sofern diese trotz Ergänzungsleistungen in eine ?nanzielle Notlage geraten. Die Erben müssen allerdings in guten ?nanziellen Verhältnissen leben.
30. Mai 2007 | Fredy Hämmerli
