SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 3/2007

Teurer Aufenthalt im Pflegeheim

Die Kosten fürs Pflegeheim können ein ansehnliches Vermögen zunichte machen. Frühzeitige Planung verhindert das Schlimmste.

Der Aufenthalt im Pflegeheim kostet täglich schnell einmal mehrere 100 Franken. Die Krankenkasse bezahlt den eigentlichen Pflegeteil. Sie beteiligt sich aber nicht an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die weit über 5000 Franken pro Monat betragen können. Menschen ohne Vermögen und mit geringem Einkommen erhalten dafür Ergänzungsleistungen. Begüterte Patienten müssen hingegen selbst für diese Kosten aufkommen.

Verschenktes Vermögen wird mitberechnet
Das trifft vor allem Eigenheimbesitzer hart. Sie müssen ihr Haus verkaufen, sofern nicht genügend weiteres Vermögen vorhanden ist.
Da hilft es auch wenig, das Haus oder die Eigentumswohnung vor dem Heimeintritt noch an die Kinder oder sonstige Erben zu verschenken. Denn auch verschenktes Vermögen wird in die Berechnung der Ergänzungsleistungen miteinbezogen.
Allerdings nicht in vollem Umfang: Schenkungen in der Höhe von 10 000 Franken pro zurückliegendes Jahr fallen ausser Betracht. Wer sein Haus also 20 Jahre vor dem Heimeintritt verschenkt hat, erhält darauf einen Abschlag von 200 000 Franken.
Sinnvollerweise erfolgt eine solch frühzeitige Schenkung in Kombination mit einer Nutzniessung (siehe K-Geld 4/06). Sie mindert den Wert der Schenkung so stark, dass allenfalls ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen besteht.
Zudem kann man dank der Nutzniessung im Haus bleiben oder von den Mieteinnahmen pro?tieren, auch wenn man nicht mehr Eigentümer ist.
Doch Vorsicht: Erben können zur Unterstützung von Verwandten beigezogen werden, sofern diese trotz Ergänzungsleistungen in eine ?nanzielle Notlage geraten. Die Erben müssen allerdings in guten ?nanziellen Verhältnissen leben.

30. Mai 2007 | Fredy Hämmerli


Beitrag als PDF
Teurer Aufenthalt im Pflegeheim
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Wo ein letzter Wille ist, ist auch ein Weg Testament, Ehe- und Erbvertrag - "Bleibt der Erbvertrag nach der Scheidung gültig?" Kein Vertrag – keine Rente
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten