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Artikel | K-Geld 3/2007

Wer bekommt das Haus der verstorbenen Eltern?

Meine Schwester und ich haben unser Elternhaus geerbt.
Wir möchten beide das Haus übernehmen, haben aber nicht genug Geld, um die andere auszuzahlen. Was können wir tun?

Als Erstes sollten Sie und Ihre Schwester sich auf den Wert des Hauses einigen - allenfalls mit Hilfe einer professionellen Verkehrswertschätzung. Bei der Berechnung der Erbanteile sollten die aufgeschobenen Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern berücksichtigt werden, die bei einem späteren Verkauf anfallen.
Danach sollten Sie bei der Hypothekarbank prüfen, ob die Hypothek um den Betrag aufgestockt werden kann, welcher der verzichtenden Erbin zusteht. Wenn das nicht möglich ist, kann die verzichtende Erbin ihrer Schwester auch ein Darlehen gewähren. Dieses Darlehen kann schrittweise zurückgezahlt werden.
Schwieriger wirds, wenn Sie sich mit der Schwester nicht einigen können, wer das Haus übernimmt und zu welchem Preis. Sie haben dann beispielsweise die Möglichkeit, das Objekt unter sich zu versteigern. Oder Sie können das Los entscheiden lassen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Richter.
(nw)

30. Mai 2007


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