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Wir kaufen ein Haus ab Plan. Im Kaufvertrag steht, dass der Generalunternehmer uns alle Garantieleistungen der Handwerker abtritt und seine eigene Garantie ablehnt. Meine Frau meint, dass diese Klausel zu unserem Nachteil sei. Hat sie Recht?
Ja, Ihre Frau hat Recht. Der Passus ist nicht in Ihrem Interesse. Viele Generalunternehmer (GU) versuchen, die Garantiepflicht auf den Käufer abzuwälzen.
Im Klartext heisst das, dass Sie sich bei allfälligen Mängeln oder Schäden selbst an die Handwerker wenden müssen. Der GU ist nicht mehr zentraler Ansprechpartner. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass zwischen GU und Handwerkern nur ungenügende Garantieleistungen vereinbart wurden.
Für den GU wiederum ist das Weiterschieben der Verantwortung natürlich praktisch, weil er sich nach dem Verkauf nicht weiter um Ihre Liegenschaft kümmern muss. Sie sollten versuchen, diese Klausel aus dem Vertrag zu streichen.
(fh)
30. Mai 2007
