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Der Eigenmietwert meiner Eigentumswohnung beträgt 27 575 Franken. Ich bin der Ansicht, dass er zu hoch ist. Was kann ich tun?
Gegen Ihre aktuelle Steuerrechnung können Sie nichts mehr tun, diese ist rechtskräftig. Es steht Ihnen aber frei, im Hinblick auf Ihre künftige Besteuerung eine eigene Schätzung zu veranlassen.
Der Hauseigentümerverband, jede Bank oder ein quali?zierter Immobilientreuhänder führt solche Schätzungen durch. Sie kosten etwa 1000 bis 1500 Franken. Ein Online-Gutachten reicht zu diesem Zweck nicht.
Resultiert ein tieferer Immobilienwert, tragen Sie ihn in der nächsten Steuererklärung unter «Vermögen» ein. Verlangen Sie, dass der Eigenmietwert angepasst wird. Zur Dokumentation legen Sie eine Kopie des Schätzungsgutachtens bei. Sollte die Steuerbehörde die Senkung von Steuerwert und Eigenmietwert ablehnen, erheben Sie Einsprache basierend auf dem Schätzungsbericht.
Sollte die Einsprache ebenfalls abgelehnt werden, können Sie einen Rekurs einreichen. Das Rekursverfahren ist jedoch nicht kostenlos. Vor einem allfälligen Rekurs sollten Sie sich deshalb nochmals mit dem Schätzer besprechen.
(fh)
30. Mai 2007
