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Mein Kind kam Ende Dezember auf die Welt, jetzt arbeite ich wieder Teilzeit. Darf ich mein Kind während der Arbeitszeit stillen?
Ja. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Zeit zum Stillen freigeben. Während des ersten Lebensjahrs zählt die gesamte für das Stillen aufgewendete Zeit als Arbeitszeit. Sie müssen aber Ihr Kind innerhalb des Betriebes stillen. Wenn Sie den Betrieb zum Stillen verlassen, muss der Arbeitgeber nur die Hälfte der Abwesenheit als Arbeitszeit anrechnen.
Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, stillenden Müttern einen angemessenen Raum im Betrieb anzubieten. Das heisst: Der Raum muss ruhig und von indiskreten Blicken abgeschirmt sein. Zudem sollte er für das Stillen einen gewissen Komfort bieten.
16. Mai 2007
