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Artikel | saldo 8/2007

Homepage: Wenn das kopierte Bild zur Kostenfalle wird

Wer für die eigene Homepage Bilder oder Texte aus dem Internet kopiert, muss aufpassen.
saldo sagt, was erlaubt ist. Und was nicht.

Frühling 2005: Hobbygärtner Thomas Meier (Name geändert) stellt eine private Homepage ins Netz. Auf der Seite gibt er Tipps für andere Gartenfreunde. Damit die Homepage etwas freundlicher aussieht, sucht er sich einige Pflanzenbilder aus dem Internet: Künstlerisch gestaltete Fotos von Kürbissen, Astern oder Bechermalven. Die Besucher der Homepage können diese Fotos gratis herunterladen.


Geschütztes Bild: Copyright-Zeichen sagt nichts aus

Eineinhalb Jahre später, im Herbst 2006: Ein Brief aus Deutschland trifft ein. Ein Fotograf hat auf der Seite von Thomas Meier seine Bilder erkannt und verlangt, dass er sie von der Seite entfernt. Wegen der Verletzung seines Urheberrechts an den Bildern durch die Publikation auf einer allgemein zugänglichen Homepage forderte der Fotograf zudem eine Entschädigung von rund 15 000 Franken.

Das Beispiel zeigt: Kopieren und einfügen geht am Computer schnell, kann aber ebenso rasch Anlass zu Ärger geben. Dank Suchseiten wie Google kommt man heute mit wenigen Mausklicks zu Bildersujets jeder Art. Was viele nicht wissen: Die meisten Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie für die eigene Homepage nutzt, wird entschädigungspflichtig. Zudem kann er sich strafbar machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Homepage um eine kommerzielle oder eine private Internetseite handelt.

Welche Fotos und welche Texte genau geschützt oder überhaupt schützbar sind, ist gesetzlich definiert. Grundsätzlich muss ein individueller Charakter des Werks erkennbar sein. Ein beliebiger Schnappschuss erfüllt diese Voraussetzung nicht - ebenso wenig wie ein banaler Text. Die Grauzone ist gross.

Ist die rechtliche Lage eher unklar, sollte man auf Nummer sicher gehen. Carlo Govoni, Leiter der Abteilung Urheberrechte beim Institut für geistiges Eigentum in Bern, erklärt: «Im Streitfall haben die Richter einen gewissen Ermessensspielraum. Im Zweifel sollte man davon ausgehen, dass ein Bild geschützt ist und nicht ohne Einwilligung verwendet werden darf.» Keine Hilfe ist das Copyright-Zeichen. Carlo Govoni: «Es hat keine rechtliche Bedeutung. Das Zeichen gibt nur einen Hinweis an Dritte, dass der Inhaber der Meinung ist, seine Bilder seien urheberrechtlich geschützt. Aber auch Bilder ohne das Copyright-Zeichen können geschützt sein.»


Wer sichergehen will, stellt nur eigene Fotos ins Netz

Private Homepage-Bastler müssen deswegen nicht auf Fotos auf ihrer Internetseite verzichten. Der sicherste Weg ist, ausschliesslich selbstgeknipste Bilder auf die eigene Seite zu stellen. Oder man fragt die Fotografen an. Einige geben vereinzelt Fotos für eine nichtkommerzielle Nutzung frei.

Daneben gibt es einige Seiten im Internet, die Fotos zur freien Verfügung bereitstellen. Bei www.piqs.de und http://yotophoto.com zum Beispiel kann man kostenlos eine grosse Zahl von Fotos herunterladen. Die Bandbreite der Bilder reicht von einfachen Abbildungen bis zu künstlerisch aufwendig gestalteten Fotografien.

Wird man hier nicht fündig, ist http://photocase. com eine Alternative. Allerdings kann hier der Nutzer Fotos nur kostenlos herunterladen, solange er selbst Fotos anbietet. Hat er keine eigenen Bilder, kann er Fotos für jeweils 1 Euro erwerben.

Auch für Thomas Meier wären solche klar geregelten Seiten deutlich kostengünstiger gewesen. Er einigte sich mit dem Fotografen schliesslich auf die Bezahlung von gut 2000 Franken, ohne einen Anwalt einzuschalten. Seine Homepage hat er bis heute nicht wieder online gestellt.



Diese Bilder und Texte sind geschützt

Einen urheberrechtlichen Schutz geniessen Werke, die einen «individuellen Charakter» aufweisen. Das heisst: Es muss eine persönliche, gestalterische Idee des Fotografen oder des Texters zu erkennen sein. Umgekehrt gesagt: Einfache Ferienschnappschüsse sind nicht schützbar und dürfen übernommen werden. Das Gleiche gilt etwa für ein gewöhnliches Porträtbild eines Amateurs oder das Resultat eines Klicks auf der Fussballtribüne. Fehlt ein gestalterisches Element, ist weder ein Bild noch ein Text geschützt - auch wenn ein Autor auf seiner Homepage das Gegenteil behauptet.

Keine urheberrechtlichen Probleme entstehen dort, wo bestimmte Werke ausdrücklich zur Benutzung und Veröffentlichung freigegeben werden. Achtung: Auch bei solchen lizenzfreien Bildern und Texten ist es in der Regel Bedingung, dass die Urheber jeweils genannt werden.

Zitieren ist erlaubt. Im öffentlichen Interesse darf zum Beispiel aus Texten zitiert werden, um darauf hinzuweisen oder einen Gedanken zu veranschaulichen.
Das Zitat muss aber als solches gekennzeichnet sein. Die Quellenangabe darf nicht fehlen.


Medienrecht für die Praxis
Vom Recherchieren bis zum Prozessieren: Rechtliche und ethische Normen für Medienschaffende.

Bestellkarte auf Seite 24.

02. Mai 2007 | Marc Mair-Noack


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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