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Artikel | saldo 7/2007

10 Fragen rund ums Velo

1. Wer zahlt, wenn das Velo gestohlen wird?
Die Hausratversicherung. Der Diebstahl zu Hause ist in der Regel darin enthalten. Mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» ist das Velo auch ausserhalb der eigenen vier Wände versichert.

2. Muss die Vignette am Velo kleben?
Ja. Hat man sie nur im Hosensack dabei, ist man bei einem Schaden nicht versichert. Auch die Privathaftpflicht-Versicherung springt dann nicht ein. Wer ohne Vignette erwischt wird, zahlt zudem 40 Franken Busse.

3. Ist die Vignette übertragbar?
Ja. Sie kann für mehrere Velos gebraucht werden. Versichert ist aber immer nur das Velo, an dem sie gerade befestigt ist.

4. Ist Telefonieren während der Fahrt erlaubt?
Nein. Mit dem Handy am Ohr drohen Verzeigung und Busse. Dies riskiert man auch mit einer Freisprecheinrichtung oder wenn man auf dem Velo Musik hört - sofern dadurch die Aufmerksamkeit beeinträchtigt ist.

5. Ist ein Fahrverbot zulässig, wenn man betrunken Velo gefahren ist?
Ja. Wer in alkoholisiertem Zustand Velo fährt, muss mit maximal 10 000 Franken Busse rechnen. Zudem kann das Velofahren für eine gewisse Zeit untersagt werden. Die Mindestdauer eines solchen Verbots beträgt einen Monat. Und: Stellt sich heraus, dass ein Velofahrer alkoholabhängig ist und dass er einen Fahrausweis für ein Auto besitzt, kann ihm dieser entzogen werden.

6. Ab wann darf ein Kind auf der Strasse Velo fahren?
Wenn es schulpflichtig ist, also ab dem ersten Schultag. Im vorschulpflichtigen Alter dürfen Kinder nur fahrzeugähnliche Geräte wie Kindervelos, Kickboards usw. benutzen und damit allein auf Trottoirs und Fusswegen fahren. In Begleitung einer erwachsenen Person auch auf Radwegen, in Tempo-30-Zonen und zum Teil auf Nebenstrassen.

7. Muss man Radwege benutzen?
Ja. Sind Radwege oder Radstreifen vorhanden, ist die Benutzung obligatorisch. Mit Anhängern darf man Radwege aber nur befahren, wenn man andere Velofahrer nicht stört.

8. Darf man wartende Autos überholen?
Ja. Ein Velofahrer darf rechts an einer wartenden Kolonne vorbeifahren, sofern genug Platz vorhanden ist. Nicht erlaubt ist das slalomartige Vorfahren zwischen stehenden Autos.

9. Ist ein blinkendes Rücklicht erlaubt?
Nur als Zusatzbeleuchtung. Die obligatorische Mindestbeleuchtung besteht aus einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht. Blinkende Rücklichter alleine sind also nicht zugelassen.

10. Müssen Lichter fest am Velo montiert sein?
Nein. Ein Velo braucht eine Beleuchtung, sobald es die übrigen Strassenbenützer sonst nicht rechtzeitig erkennen können. Die Lichter dürfen abnehmbar sein. Hingegen müssen die Velos mit fest angebrachten, mindestens 10 cm2 grossen Rückstrahlern (Katzenaugen) - nach vorne weiss, nach hinten rot - ausgestattet sein sowie mit Rückstrahlern an den Pedalen. Ausgenommen sind Renn- und Sicherheitspedalen.



Testen Sie ihr wissen

1. Hat jemand, der eine bereitsverjährte Rechnung zahlt, einen Anspruch auf Rückzahlung?
a) Ja.
b) Ja, aber nur bei Beträgen über 1000 Franken.
c) Nein.

2. Darf ein Arzt für das Ausstellen eines Zeugnisses vom Patienten Geld verlangen?
a) Ja.
b) Nein.
c) Maximal 50 Franken.

3. Ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers auch ohne Begründung gültig?
a) Ja. Der Angestellte kann aber eine schriftliche Begründung verlangen.
b) Nein.
c) Ja. Die Kündigungsfrist beginnt aber erst bei Vorliegen einer Begründung.

4. Mit welcher Frist kann ein möbliertes Zimmer gekündigt werden?
a) Mit einer Frist von zwei Wochen.
b) Es kann fristlos gekündigt werden.
c) Wie bei Mietwohnungen mit einer Frist von drei Monaten.

Auflösungen auf Seite 31

18. April 2007 | Claudia Hürlimann


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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