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Coop-Mobile-Kundin Patricia Gerber wollte ihr Handy samt SIM-Karte verschenken. Da seit 2004 für Prepaid-Handys eine Registrierungspflicht besteht, meldete sie die Übergabe pflichtbewusst bei Coop Mobile. Dort verwies man sie zum Telekomanbieter Orange. Ihre Anfrage bei der Hotline blieb erfolglos, sie wurde an den Coop Kundendienst zurückverwiesen. Entnervt gab Gerber auf.
Eine Anfrage beim Bund bringt Klarheit: Eine Umregistrierung ist nicht vorgeschrieben. «Sie kann aber trotzdem sinnvoll sein, vor allem wenn die SIM-Karte an eine unbekannte Person weitergegeben wird. Beim allfälligen Missbrauch wenden sich die Strafverfolgungsbehörden zuerst an die registrierte Person», erklärt Daniel Bach vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Erstbesitzer kann wegen Begünstigung, Mittäterschaft oder Gehilfenschaft zur Verantwortung gezogen werden.
Wird eine Umregistrierung gewünscht, muss sie laut Bach direkt beim Fernmeldeanbieter vorgenommen werden. In Gerbers Fall wäre also Orange zuständig gewesen.
mif
18. April 2007
