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Artikel | K-Tipp 7/2007

Versehentlich versichert

Wer im Internet eine Reise bucht, schliesst oft gleichzeitig eine Versicherung ab - manchmal ungewollt.

Die E-Mail kam unerwartet: «Besten Dank, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Reiseversicherung bei Elvia abzuschliessen», schrieb die Versicherungsgesellschaft Zoë Meyer aus Reinach BL.

Bloss: Meyer hatte gar keine Reiseversicherung abschliessen wollen. Sie hatte das versehentlich getan. Bei der Online-Buchung eines Easyjet-Retourflugs war ihr entgangen, dass sich automatisch eine Versicherung einhandelt, wer diese nicht von sich aus aus dem elektronischen Formular entfernt.

Zwar konnte Meyer den Abschluss rückgängig machen. Die Sache war aber mit Aufwand verbunden.
Gewiss: Vor einer Reise eine Annullierungskosten- und/ oder eine Reisezwischenfall-Versicherung abzuschliessen, kann durchaus sinnvoll sein. Doch es ist freiwillig. Und viele Reisende haben diese Risiken bereits über eine Jahresversicherung abgedeckt.

Trotzdem haben diverse Reiseanbieter ihre Online-Buchungsformulare so eingerichtet, dass man automatisch eine Versicherung abschliesst, wenn man das fragliche, auf der Website bereits angekreuzte Feld beim Buchungsprozedere übersieht und versäumt, es zu deaktivieren. Das ist unter anderem der Fall auf den Internetseiten von M-Travel, Hotelplan (teilweise), Easy-Ferien, Frantour, FTI Touristik, Direkt Reisen, Travelhouse, ITS Coop Travel und Ebookers (Flug-Suchmaschine).

Und keiner dieser Anbieter will daran etwas ändern. Die Versicherung sei schliesslich im Interesse des Kunden, halten sie fest. Und die meisten betonen, wer sich versehentlich versichere, könne das rückgängig machen.

Eine Änderung gibts bei ITS Coop Travel aber doch: Die falsche Behauptung, wonach der Abschluss einer Reiseversicherung «gesetzlich vorge- schrieben» sei, wird aus dem Internet-Buchungsformular verschwinden. Passiert ist der Lapsus laut Geschäftsführer Andreas Restle, weil die Homepage vom Mutterhaus Rewe Touristik in Deutschland erstellt wurde.



Buchtipp

Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter die Kundschaft auf den möglichen Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung hinweisen. Es besteht aber keine Pflicht, dieses Angebot anzunehmen.

Das und vieles mehr zur Reiseversicherung - und zu allen anderen Privatversicherungen - erfahren Sie im K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert» (Bestellkarte auf Seite 28).

11. April 2007 | Gery Schwager


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