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Ein schlauer Trick verhindert, dass man Verträge nachträglich kündigen kann.
Die unrühmlichen Aktivitäten der Business Academy sind hinlänglich bekannt. Die zwielichtige Firma lockt vorwiegend junge Leute an Verkaufsveranstaltungen. Dort drehen gerissene Verkäufer ihren Opfern teure und fragwürdige Motivationskurse an - für 6800 Franken. Zugleich wird ihnen vorgekaukelt, mit Weiterempfehlungen lasse sich das grosse Geld verdienen.
Letztes Jahr gabs einen Dämpfer für die Academy: Gerichte entschieden, ein Vertragsabschluss im Rahmen einer solchen Verkaufsshow sei ein Haustürgeschäft, und als solches könne er innert der Sieben-Tage-Frist widerrufen werden (siehe K-Tipp 20/06).
Für die Hereingefallenen hatte das positive Folgen: Weil das Widerrufsrecht in den Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt ist, können sie auch dann noch kündigen, wenn die Sieben-Tage-Frist längst vorbei ist.
Jetzt hat die Business Academy reagiert: Sie lässt ihre Opfer einen oder mehrere Tage vorher einen «Antrag» unterschreiben. Darin bestätigen die Angewor- benen, dass sie an der «beruflichen Weiterbildung» und an einer Vermittlertätigkeit interessiert sind und «gerne die zweite Informationsverstaltung besuchen».
Wer das unterschreibt und dann an der Verkaufsveranstaltung einen Vertrag unterzeichnet, kann nicht mehr geltend machen, es handle sich um ein Haustürgeschäft.
Der Tipp ist klar: Hände weg von der Business Academy!
(em)
11. April 2007
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