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Artikel | K-Tipp 7/2007

Manche Fischknusperli machen Bauchweh

Buttermakrele statt Felchen und Egli: Was als Vorspeise und Knusperli in Beizen angeboten wird, kann zu heftigem Bauchweh und Durchfall führen. Die Behörden unternehmen nichts.

Fünf Gäste eines Restaurants in St. Gallen klagten über Magenschmerzen und heftigen Durchfall, kurz nachdem sie Fischknusperli gegessen hatten. Der herbeigerufene kantonale Lebensmittelinspektor stellte fest: Das Restaurant ist hygienisch einwandfrei geführt. Und die Fischknusperli sind nicht verdorben.

Der Ursache der Beschwerden kam er trotzdem auf die Spur: «Die Fischknusperli waren aus einer Buttermakrele zubereitet», sagt Daniel Huber, stellvertretender Kantonschemiker. In asiatischen Gewässern landet der stark ölhaltige Fisch als Beifang in den Netzen. Das Fischfleisch besitzt abführende Eigenschaften. Grund: der hohe Anteil an unverdaulichem Wachsester, das 90 Prozent des Fetts dieser Fischart ausmacht. Wer 100 Gramm isst, nimmt 20 Gramm Wachsester auf.

Wissenschaftliche Studien in Australien haben nachgewiesen, dass ein Drittel aller Personen nach dem Verzehr solcher Fische mit heftigem Durchfall rechnen müssen. Zudem kann es zu Krämpfen, Kopfschmerzen und Erbrechen kommen.


Warnhinweise auf den Verpackungen

International umstritten ist, ob diese Makrelenarten überhaupt auf den Esstisch gehören. In Japan und Italien haben die Behörden den Handel verboten. Ebenso darf der Oil fish, der ebenfalls aus der Familie der Buttermakrelen stammt, nicht verkauft werden. Australien und Deutschland hingegen empfehlen, die Konsumenten mit entsprechenden Warnhinweisen zu informieren.

Dieser Praxis hat sich auch die Schweiz angeschlossen. Seit Anfang Jahr gilt laut Lebensmittelverordnung, dass die beiden Buttermakrelenarten nur umhüllt oder verpackt im Detailhandel verkauft werden dürfen. Auf die Etikette gehört zudem ein Hinweis auf das Risiko einer Magen-Darm-Störung. Ob diese Bestimmung eingehalten wird? Kontrollergebnisse der Behörden liegen noch keine vor.

Diese Vorschriften gelten für Restaurants nicht. Dort können die beiden Fischarten als leckerer Butterfisch oder eben als Fischknusperli angeboten werden. Herkunft, genaue Fischart und Warnhinweise müssen auch nicht auf der Speisekarte aufgeführt sein. Die Wirte sind also nicht verpflichtet, zu deklarieren, dass die Fischknusperli nicht aus Schweizer Albeli/Felchen oder Egli bestehen, sondern aus Importware.

Derweil legen die Behörden die Hände in den Schoss: «Wenn ein Wirt tatsächlich warnen würde, dann würde wohl kein Gast mehr diesen Fisch bestellen», erklärt Daniel Huber. Und Sabina Helfer, Sprecherin des Bundesamts für Gesundheit, sagt resigniert: «Wir haben keine Empfehlung, wie Restaurants auf das Risiko hinweisen sollen.»

Selber die Konsequenzen gezogen hat Tobias Funke vom Feinschmeckerlokal Falkenburg in Rapperswil-Jona SG. Als er sich bei seinem Lieferanten erkundigte und feststellen musste, dass es sich beim Butterfisch aus seiner Küche um einen der heiklen Sorte handelte, strich er ihn von der Speisekarte. «Solche Risiken können wir unseren Gästen auf keinen Fall zumuten», erklärt er.


Gäste sollen sich nach Fischart erkundigen

Sollen nun Feinschmecker grundsätzlich in allen Restaurants auf Butterfische und Fischknusperli verzichten? «Nein», sagt Huber, «aber wir empfehlen den Gästen, sich in jedem Fall nach der genauen Fischart zu erkundigen.» Die Wirte haben denn auch eine Auskunftspflicht.

Die Importstatistik des Bundesamts für Veterinärwesen zeigt: Die jährliche Einfuhrmenge für Fisch, der auch für Knusperli verwendet werden kann, beträgt 3000 Tonnen. Deshalb ist es gut möglich, dass es sich beim Knusperli auf dem Restaurant-Teller um eine der beiden bedenklichen Fischarten handelt.



Ja oder nein?

Sollen Fischknusperli aus einer schädlichen Makrelenart aus dem Handel genommen werden? Stimmen Sie ab auf www.ktipp.ch.

11. April 2007 | Pirmin Schilliger


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