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Das Steuerdomizil be?ndet sich am Ort des Lebens-Mittelpunktes, normalerweise am Wohnort. Doch was gilt bei Wochenaufenthaltern?
Zumindest bei über 30-jährigen Ledigen, argumentieren die Gerichte, geht die Bindung an den Wohnort mit der Zeit verloren. Der Arbeitsort erhält deshalb nach fünf Jahren das Recht, beim Wochenaufenthalter Steuern einzutreiben.
Das ist aber nicht immer so, wie das Bundesgericht im Fall eines Solothurners befunden hat, der unter der Woche in Bern arbeitet und wohnt. Der 37-Jährige pflegt eine enge Beziehung zu den Eltern, übt zwei politische Ämter in der Gemeinde aus und ist im Dorf engagiert. Dies sei höher zu gewichten als seine Beziehungen in Bern.
04. April 2007
