|
(0) |
Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von zurzeit 7,1 Prozent für Männer und 7,15 Prozent für Frauen bis ins Jahr 2015 Schritt für Schritt auf 6,8 Prozent gesenkt. Der Bundesrat hat sogar eine noch schnellere und stärkere Senkung vorgeschlagen. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der PK-Rente.
Wer bereits pensioniert ist, braucht sich darüber keine Sorgen zu machen, denn laufende Renten sind geschützt. Erwerbstätige müssen dagegen um ihre zukünftigen Renten bangen.
Wer sich nun vorzeitig pensionieren lassen und vom aktuell höheren Umwandlungssatz pro?tieren will, wird enttäuscht.
«Diese Rechnung geht nicht auf», sagt Anton Streit, Vizedirektor im Bundesamt für Sozialversicherung. Der jeweils geltende Umwandlungssatz ist an den Jahrgang beziehungsweise das ordentliche Rentenalter einer Person gebunden. Die drohenden Einbussen lassen sich durch eine Frühpensionierung nicht umgehen.
04. April 2007
