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Der Gründer der API Telekom AG blieb Mitarbeitern bis heute Geld schuldig.
Das Geschäftsgebaren der API Telekom AG verärgert viele Kunden (siehe saldo 5/2007). Zweifelhaft ist aber auch das Verhalten des API-Gründers und Verwaltungsratspräsidenten Pierre von Mentlen gegenüber Beschäftigten. Auffällig sind die vielen Konkurse seiner Firmen.
Von Mentlens Einzelfirma Télé-Bourse Informatique P. von Mentlen ging 1998 in Konkurs. Das Konkursverfahren für seine IT Communications Sàrl, die bis 2001 API-Communications GmbH hiess, wurde mangels Aktiven 2005 in Carouge GE eingestellt. Und im Oktober 2005 folgte die Konkurseinstellung für von Mentlens API Handels Sagl in Cadenazzo TI.
Bei den diversen Konkursen wurden nicht wenige Gläubiger geschädigt. Laut den Betreibungsämtern in Bellinzona und Wangen an der Aare stand zum Beispiel die API Handels GmbH im Oktober 2005 mit insgesamt 770 000 Franken in der Kreide. Auf 600 000 Franken lautete eine Forderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Nach der Kündigung gab es keine Lohnzahlung mehr
Geld blieb von Mentlens Firma aber auch Ex-Mitarbeitern schuldig. Ein 23-jähriger Ostschweizer zum Beispiel war als Mechaniker in Pierre von Mentlens Tessiner Rennstall Swissracing tätig: «Ich mochte die Rennatmosphäre», sagt er heute. Daher störte es ihn nicht, dass sein Arbeitsvertrag offiziell über die API Handels GmbH lief. Er setzte die Tourenwagen instand, mit denen sein Chef Rennen im europäischen Ausland bestritt.
Wegen des schlechten Betriebsklimas kündete er aber, worauf von Mentlen die Lohnzahlungen einstellte. In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich die Parteien auf eine Restzahlung von 9000 Franken plus Anwaltsentschädigung. «Trotz einer Betreibung habe ich das Geld nie bekommen», sagt der Ex-Mitarbeiter heute. Von Mentlen zügelte die API Handels GmbH Ende 2004 ins Tessin, dort ging seine Firma in Konkurs.
Eine Lohnnachzahlung fordert ein weiterer Ex-Mitarbeiter von von Mentlen: Ernst Engeler aus Unterägeri ZG arbeitete ebenfalls als Automechaniker bei Swissracing. Sein Vorwurf: «Von Mentlen hat mir drei Monate lang je 1400 Franken weniger Lohn bezahlt als vereinbart.»
Pierre von Mentlen wollte bis Redaktionsschluss zu den Vorwürfen nicht Stellung beziehen.
Vor Stellenantritt Erkundigungen einholen
Der Fall API Telekom zeigt: Bei einem Firmenkonkurs können Mitarbeiter böse Überraschungen erleben. Um sich zu schützen, sollten Stellenbewerber deshalb vor allem bei unbekannten Kleinfirmen Erkundigungen über die Zahlungsfähigkeit und das Geschäftsgebaren des neuen Arbeitgebers einholen. Anhaltspunkte liefert eine Recherche im Schweizer Handelsregister (www.zefix.ch) oder die Anforderung eines Auszuges aus dem Betreibungsregister.
04. April 2007 | Eric Breitinger
