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Ich habe den Augenarzt gewechselt und verlangte beim alten Arzt meine Krankengeschichte. Er schickte mir jedoch nur einen Bericht über die festgestellte Sehschwäche, nicht aber über die Behandlungen. Habe ich ein Recht auf das vollständige Dossier?
Ja. Der Arzt ist verpflichtet, Ihnen die gesamte Krankengeschichte auszuhändigen, wenn Sie das verlangen. Dazu gehören Aufzeichnungen über Ihre Beschwerden, Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen. Dafür müssen Sie nichts bezahlen. Auch Röntgenbilder und Laborbefunde gehören Ihnen. Deshalb muss der Arzt Ihnen diese auch aushändigen.
Sie müssen Ihren Arzt aber von der Aufbewahrungspflicht befreien. Denn mit der Herausgabe der Originale sind Sie nun für deren Aufbewahrung zuständig.
21. März 2007
