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Artikel | Gesundheits-Tipp 3/2007

Darf das Spital die Auskunft verweigern?

Mein Nachbar liegt nach einer Herzoperation auf der Intensivstation. Ich erkundigte mich telefonisch nach seinem Befinden, das Spital gab mir aber keine Auskunft. Ist das korrekt?

Ja. Für Spitäler und alle medizinischen Mitarbeiter gilt die ärztliche Schweigepflicht. Bevor das Spital Auskunft erteilen darf, muss es den Patienten fragen, ob dieser das auch will. In diesem Fall ist das vermutlich nicht möglich.

Erkundigen sich aber die nächsten Angehörigen nach dem Gesundheitszustand, geht man in der Regel von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Das heisst: Sie erhalten ohne Rückfrage beim Patienten Auskunft. Nur wenn der Patient dies untersagt, darf das Personal keine Auskunft erteilen.

21. März 2007


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Darf das Spital die Auskunft verweigern?
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