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Das Obergericht des Kantons Thurgau verhängte im Mai 2006 für die Skinheads, die im April 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche verprügelt und verletzt liegen gelassen hatten, Zuchthausstrafen von fünf bis sechseinhalb Jahren.
Nun bestätigten die Bundesrichter das Urteil und wiesen alle dagegen gerichteten Beschwerden der Täter ab. Sie räumten zwar ein, dass der Tod möglicherweise nicht das «eigentliche Handlungsziel» gewesen sei. Ausschlaggebend sei jedoch, dass die Täter mit schweren Schuhen wuchtig gegen den Kopf eines bereits am Boden liegenden Opfers traten. Damit hätten die Täter eine Tötung in Kauf genommen.
Bundesgericht, Urteile 417-420/2006 vom 21. Februar 2007
21. März 2007
