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Artikel | saldo 5/2007

Rätselhafte Tiermehl-Importe

Aus Deutschland wurde illegal Tiermehl ins Ausland geliefert - auch in die Schweiz.

Die deutsche Konsumentenschutzorganisation Foodwatch hat aufgedeckt, dass in den letzten Jahren grosse Mengen Tierabfälle von Deutschland aus in viele Nicht-EU-Länder geliefert wurden. Dies, obwohl die Exporte wegen fehlender Abkommen illegal waren.

Bei den Lieferungen handelte es sich um sogenanntes Kategorie-3-Material. Das sind Schlachtabfälle wie Hufe, Häute, Schwarten und Innereien oder daraus gewonnenes Tier- und Blutmehl. Diese Abfälle dürfen nicht in die menschliche Nahrung geraten. Laut Foodwatch ist aber genau dies beispielsweise in Vietnam passiert.

saldo-Recherchen ergeben: Solche Schlachtabfälle kamen auch in die Schweiz. Laut deutscher Ausfuhrstatistik waren es im Jahr 2005 insgesamt 685 Tonnen K-3-Material. Besonders auffällig: 6,5 Tonnen davon wurden zum Höchstpreis von 900 Euro pro Tonne in die Schweiz exportiert.


Bundesamt weiss nichts über die weitere Verwendung

saldo wollte wissen: Für welchen Zweck wurden die Schlachtabfälle verwendet? Und wer war bereit, so viel dafür zu bezahlen? Marcel Falk vom zuständigen Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) erklärte auf Anfrage: Über die Verwendung des Tiermehls wisse man nichts. Das festzustellen sei zu aufwendig. Und der Tonnenpreis von 900 Euro sei für gewisse Blutprodukte üblich.

Die EU hat in der Zwischenzeit sämtliche Tiermehl-Exporte an Nicht-EU-Länder gestoppt. Die Landesregierung des Hauptexporteurs Niedersachsen räumte Fehler der Behörden ein. In der Schweiz sieht man trotzdem keinen Anlass zum Handeln. BVET-Sprecher Marcel Falk: «Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 dürfen aus Deutschland in die Schweiz importiert werden.»

Anders sieht das Dietmar Jentsch vom Deutschen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sei mangelhaft. Es bedürfe noch bilateraler Abkommen. So gesehen seien sämtliche Tiermehl-Lieferungen aus Deutschland in die Schweiz illegal.

Tiermehle dürfen seit den Neunzigerjahren in der EU und der Schweiz nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden, weil sie für die Verbreitung von BSE (Rinderwahnsinn) als verantwortlich gelten.

21. März 2007 | Pascal Tischhauser


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