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Artikel | K-Tipp 5/2007

Handy auf dem Velo: 150 Franken Busse

Wer als Velofahrer Verkehrsregeln verletzt, wird gebüsst. Je nach Vergehen kann dies teuer werden.

Jedes Jahr werden in der Schweiz mehrere zehntausend Velo-fahrer gebüsst. Allein die Stadtpolizei Zürich verzeichnete im letzten Jahr gegen 1500 Bussen für Radfahrer - nicht mitgerechnet jene, die gleich an Ort und Stelle bezahlt haben. Diese werden nicht registriert. Ebenfalls rund 1500 Bussen setzte es in der Stadt Basel ab.

Im Vergleich zu Automobilisten kommen Radfahrer meist glimpflich weg: Die meisten in der Ordnungsbussen-Verordnung aufgelisteten Sünden werden mit 20 bis 30 Franken geahndet. Ein Vergehen kann aber auch das Doppelte oder das Dreifache kosten (siehe Tabelle).

Teuer wird es generell, wenn ein fehlbarer Lenker eine Ordnungsbusse nicht akzeptiert und dies die Mühlen der Justiz in Bewegung setzt. Zum Beispiel ein Velofahrer, den die Polizei mit dem Handy am Ohr erwischt. Das wird als «Loslassen der Lenkvorrichtung» mit 20 Franken Busse bestraft. Anerkennt der Velofahrer die Busse nicht, kommen beispielsweise in Basel 30 Franken für den Strafbefehl sowie 100 Franken für das polizeiliche Verfahren dazu - macht also happige 150 Franken.

Noch teurer kann es werden, wenn der Verstoss nicht mit einer Ordnungsbusse zu erledigen ist - wie etwa betrunken Velo fahren. Das kostet laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) je nach Kanton und Richter mehrere hundert Franken. Laut Astra-Sprecher Thomas Rohrbach muss der Fehlbare nämlich nicht nur eine Busse und Gebühren bezahlen, sondern auch einen allfälligen Blutalkohol-Test.

(ko)

14. März 2007


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