|
(0) |
Die Geschichte, die mir Elvira T. am Beratungstelefon erzählte, begann mit dem schönsten Tag ihres Lebens - im Mai 2003 feierten sie und ihr Gatte Hochzeit. Für diesen Anlass wurde ein Fotograf engagiert, der das glückliche Paar und die Gesellschaft knipste.
Zwar habe der Fotograf versprochen, die Bilder umgehend zu entwickeln. Doch die Frischvermählten warteten einen Sommer lang vergebens. Dann erfuhren sie, dass der Mann nach Australien ausgewandert sei.
Zwei Jahre später zerbrach das Eheglück von Elvira T.: Sie hatte einen neuen Schatz gefunden, der Ehemann räumte das Feld.
Als treuer als die Gattin erwies sich der Fotograf. Im vergangenen Januar tauchte er plötzlich bei Elvira T. auf - mit einem üppigen Hochzeitsalbum unter dem Arm. Dass die Ehe inzwischen in die Brüche gegangen war, interessierte den Fotografen nicht. Er verlangte 2300 Franken für seine Arbeit.
Klar, dass Elvira T. das nicht bezahlen will. Die Forderung steht auch auf wackligen Füssen. Weil mir die Ex-Braut aber verriet, dass sie bald wieder heiratet, machte ich ihr einen anderen Vorschlag: Der Fotograf soll für den geforderten Betrag einfach sein Können nochmals unter Beweis stellen. Bestimmt klappt es beim zweiten Anlauf: mit der Liebe und dem Fotoalbum.
07. März 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
