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Artikel | saldo 3/2007

Zensur: Medikamenten-Infos unter Verschluss

Patienten sollen sich im Internet nicht mehr umfassend über rezeptpflichtige Medikamente informieren können. So will es das Heilmittelinstitut Swissmedic.

Margrit Kessler wollte auf www.novartis.ch nur kurz ein paar medizinische Fragen zu einem Medikament klären. Doch da stand, dass «dieser Fachbereich (...) nur für Fachpublikum zugänglich» sei. Ein Passwort bekomme sie nur, wenn sie sich registrieren lasse.

Das tat sie, bald beschied ihr aber ein E-Mail, dass ihr der Zutritt verwehrt bleibe. Schliesslich ist Margrit Kessler weder Ärztin noch Apothekerin, sondern die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO). «Das ist reine Willkür», ärgert sich Kessler.

Ähnlich ergeht es Surfern auf www.lucentis.ch, der Novartis-Seite zum neuen Mittel des Unternehmens gegen eine Augenkrankheit. Auch hier bleibt der Expertenbereich für Laien tabu, Fachpersonen und Journalisten kommen nur mit Passwort rein. Und das bekommen sie erst einen Tag nach der Anmeldung, falls sie sich ausweisen konnten. «Wir sind hier so strikt, weil wir auf keinen Fall Rechtsprobleme haben wollten», sagt Marcel Marolf, Geschäftsleitungsmitglied von Novartis Pharma Schweiz.


Zutritt nur für jene, die Medikamente verschreiben dürfen

In Zukunft dürften zahlreiche Schweizer Medizinseiten den Patienten verschlossen bleiben. Seit Anfang 2007 sind neue Richtlinien des schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic zur Arzneimittelwerbung im Internet in Kraft. Die Behörde will damit dem Heilmittelgesetz auch im Netz Geltung verschaffen. «Laut Gesetz darf man nur bei Fachpersonen Werbung für rezeptpflichtige Medikamente machen», sagt Swissmedic-Sprecherin Monique Helfer. Als Werbung definiert die Behörde bereits, wenn eine Homepage eine bestimmte Indikation zusammen mit dem Namen einer Firma oder eines Medikaments erwähnt. Konsequenz: Pharmafirmen müssen künftig Schweizer Websites für rezeptpflichtige Arzneimittel mit einem Passwortschutz versehen, Zutritt erhalten nur Personen, die die Medikamente verschreiben dürfen.


Gefahr des Ausweichens ins Ausland

Im Grunde begrüsst SPO-Präsidentin Margrit Kessler das Engagement von Swissmedic: «Auch ich bin dagegen, dass Patienten mit unzulässiger Werbung für rezeptpflichtige Medikamente in den Medien bombardiert werden.» Doch schiessen die neuen Richtlinien ihrer Meinung nach übers Ziel hinaus: «Im Internet suchen die Patienten schliesslich aktiv nach medizinischen Informationen.» Wenn der Arzt ein bestimmtes Medikament verschreibe, wollten viele Patienten mehr darüber wissen. «In der Regel können Herr und Frau Schweizer dabei sehr wohl zwischen Werbung und Sachinformation unterscheiden», glaubt Kessler. Die Swissmedic-Richtlinien führten deshalb zur «Entmündigung des Patienten».

Mit ähnlichen Argumenten wehrt sich die Schweizer Pharmabranche gegen einen Eingriff. «Ein Patient, der Informationen sucht, darf nicht durch unnötige Auflagen behindert werden», fordert Thomas Cueni, Generalsekretär der Interpharma, dem Verband der forschenden Pharmafirmen.

«Das ist unzeitgemäss und unverhältnismässig», sagt auch Dieter Grauer von der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie. Wenn Patienten keinen vollen Zutritt zu Schweizer Internetseiten erhielten, surften sie eben auf ausländischen. Schlimmstenfalls erhielten sie dort Informationen, die nicht für die Schweiz zuträfen.


Pharmakonzerne wehren sich gegen Beschränkungen

Noch haben die meisten Schweizer Medikamentenhersteller die neuen Richtlinien nicht umgesetzt. Roche ist laut Sprecherin Marianne Rupp «diesbezüglich in Gesprächen mit den Behörden». Novartis hat wie andere Hersteller auch Anfang 2007 ein Prüfverfahren bei der Swissmedic beantragt. Diese muss nun klären, ob auf den rund 50 Schweizer Novartis-Seiten für rezeptpflichtige Medikamente Beschränkungen nötig sind. «Unter Umständen werden wir dann auch Rechtsmittel einlegen», sagt Marcel Marolf.

21. Februar 2007 | Eric Breitinger


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