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Ein Gast habe sie gebeten, seine zwei jungen Kätzchen für eine Woche zu hüten, berichtete mir eine Buffethilfe am Beratungstelefon. Ihre Frage: «Darf mein Vermieter das verbieten?»
«Nein», antwortete ich. Aber weil ich Erfahrungen mit kleinen Katzen habe, warnte ich sie trotzdem: «Was, wenn die Tiere nicht stubenrein sind, Ihr Sofa zerkratzen und die Vorhänge hochklettern? Und wie weiter, wenn der Gast die Kätzchen nach einer Woche nicht abholt?»
Die Leserin liess sich durch meine drastischen Schilderungen beeindrucken und versprach, dem Gast abzusagen.
Zwei Tage später klingelte bei mir zu Hause das Telefon. Es war Edith, eine alte Freudin. «Du», flötete sie, «ich habe ein Anliegen.» Edith gehört zu jenen Menschen, denen man keine Bitte abschlagen kann. «Ich fahre übers Wochenende nach Paris», erklärte sie mit honigsüsser Stimme. «Du wärst ein Schatz, wenn du bis Montag meinen Dackel und den Zwerghasen hüten könntest.»
Während ich verzweifelt nach einer Ausrede rang, waren die Würfel bereits gefallen: «Ich wusste, dass du mich nicht im Stich lässt», bedankte sich Edith überschwänglich und schickte ein Küsschen durch die Leitung.
Eine halbe Stunde später teilte ich meine Wohnung mit Poldi und Hansi - meinen neuen Untermietern. Es ist eben einfacher, Ratschläge zu erteilen, als sie zu befolgen.
21. Februar 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
