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Eigenheimbesitzer im Kanton Aargau durften die Kaminfegerkosten bisher von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung war lediglich, dass die Hausbesitzer ihre Unterhaltskosten - beispielsweise wegen einer Renovation - einzeln geltend machten, statt die Pauschale zu beanspruchen.
Doch damit ist nun Schluss. Die Aargauer Steuerverwaltung beruft sich auf einen Bundesgerichtsentscheid, der solche Abzüge verbietet. Die Regierung wird ihre bisherige Steuerpraxis entsprechend ändern.
Zusammen mit den Kaminfegerkosten sind noch andere Aargauer Spezialitäten weggefallen: Auch die Grundgebühren für die Wasser- und Abwasserversorgung sowie für die Kehrichtabfuhr sind künftig nicht mehr abzugsberechtigt.
07. Februar 2007
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