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Sandoz und Galenica verschweigen, ob sie ihre Provisionsgeschäfte fortführen. Rabatte würden den Prämienzahlern dadurch weiterhin vorenthalten.
Apotheken m?ssen Preisverg?nstigungen auf Medikamente an die Patienten weitergeben. So will es das Gesetz. Doch saldo hat aufgedeckt: Sandoz zahlt der Medikamentenh?ndlerin Galenica umsatzabh?ngige R?ckverg?tungen und rund 200 Apotheken eine Pauschale, damit sie ihren Kunden m?glichst viele Pillen des Basler Herstellers andrehen (saldo 1/07).
Von dem Geld sehen die Patienten nichts. Ob die Gesch?fte weiterlaufen, wollen Sandoz und Galenica nicht kommentieren. «Dazu sagen wir nichts», heisst es von den Firmen.
Bundesamt f?r Gesundheit l?sst die Gesch?fte laufen
Falls die Vereinbarung verl?ngert worden ist, wird Galenica bis Mitte 2009 ?ber 40 Millionen Franken an R?ckverg?tungen kassieren, wenn die Apotheken ihre Umsatzziele erreichen. Das Bundesamt f?r Gesundheit (BAG) k?nnte dieses Geld f?r die Patienten einfordern. Doch BAG-Sprecher Daniel Dauwalder winkt ab: «Hier greift das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht.» Dies, weil der L?wenanteil der R?ckverg?tungen nicht direkt an die Apotheken gehe, sondern an die Zwischenh?ndlerin Galenica.
Anderer Meinung ist Simonetta Sommaruga, Pr?sidentin der Stiftung f?r Konsumentenschutz: «Die Bestimmungen im heute geltenden KVG sind klar genug: Das Gesetz verlangt, dass direkte und indirekte Verg?nstigungen bei Medikamenten an die Patienten weitergegeben werden. Falls das BAG diese Machenschaften f?r legal erkl?rt, werde ich mich f?r eine Gesetzes?nderung einsetzen.» F?r die Apotheker hat Sommaruga kein Verst?ndnis: «Dass es Apotheken gibt, die bereit sind, auf solche “Deals” einzusteigen, wirft auf sie kein gutes Licht. Wir werden uns k?nftig auch um die Unabh?ngigkeit der Apotheker k?mmern m?ssen.»
Eine wichtige Aufgabe f?r den Schweizerischen Apothekerverband - sollte man meinen. Doch Gesch?ftsleitungsmitglied Marcel Wyler erkl?rt auf Anfrage: «Der Verband setzt sich f?r eine ethische Haltung der Apothekerschaft ein. Aber der Vollzug der Gesetzgebung ist durch die Beh?rden sicherzustellen.»
«Es handelt sich um eine klar definierte Leistungserbringung»
Sandoz und Galenica bestreiten, dass die verkaufsabh?ngigen R?ckverg?tungen Rabatte sind, die laut Gesetz an die Patienten weitergeleitet werden m?ssten. «Es handelt sich um eine klar definierte Leistungserbringung, nicht um einen Rabatt», schreibt Galenica-Generaldirektor Philippe Millet an saldo. Die Betr?ge w?rden beispielsweise f?r «die Marktbearbeitung» und «Marketingaktivit?ten» eingesetzt. Auch Sandoz spricht von «Logistikleistungen und Promotionsaktivit?ten».
Rabattkonto noch immer leer
Die «Gemeinsame Einrichtung KVG» hat vom Bundesamt f?r Gesundheit den Auftrag, Rabatte auf Arzneimitteln an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn ein Apotheker diese Erm?ssigungen nicht direkt an seine Kunden abgeben konnte. Apotheker und Grossisten kennen das Bankkonto (Regiobank Solothurn, Clearing-Nummer 8785, PC-Konto 30-38168-4, Kontonummer 16 0.009. 518.04). Es wurde 1999 er?ffnet. Bis heute gingen noch keine Gelder ein. «Bei den Apotheken herrscht kein Wissensdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit», sagt Aline Froidevaux, Abteilungsleiterin der Stiftung. Die an die «Gemeinsame Einrichtung KVG» ?berwiesenen Verg?nstigungen sollten dazu beitragen, die Krankenkassenpr?mien zu stabilisieren.
07. Februar 2007 | Franco Tonozzi
