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Aufgepasst bei Anrufen des Schlüsseldienstes ID-Find: Auch ohne Vertragszustimmung kann eine Rechnung ins Haus flattern. So geschehen bei Jörg W. aus Kaisten AG. Als ID-Find ihn anrief, um einen Schlüsselanhänger zu verkaufen, lehnte er ab. Trotzdem erhielt er den Anhänger mit einer Rechnung über 99 Franken. Als er nicht zahlte, kam eine Mahnung. Erst als Jörg W. mit der Einschaltung von saldo drohte, lenkte die Firma ein. «Eine Verkäuferin hat den Anruf falsch klassifiziert», sagt Roberto Rodriguez von ID-Find. In der saldo-Rechtsberatung häufen sich ähnliche Meldungen. Doch es gilt: Wer ohne Vertragsabschluss eine Rechnung erhält, muss nicht zahlen. Die Beweislast liegt beim Anbieter, der die Verkaufsgespräche aufzeichnet.
mmn
07. Februar 2007
