SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 1/2007

10 Fragen zum Wintersport

1. Gibt es für Skifahrer und Snowboarder gültige Pistenregeln?
Ja, die offiziellen zehn Regeln der FIS (nachzulesen auf www.fis-ski.com unter «Allgemeine Regeln FIS»). Die sind zwar nicht Gesetz, haben in der Praxis aber eine ähnliche Wirkung.

2. Wer haftet für den Schaden, wenn jemand gegen diese Regeln verstösst?
Der fehlbare Skifahrer muss für den finanziellen Schaden des Verunfallten aufkommen. Dazu gehören allfällige Arzt- und Spitalkosten sowie Verdiensteinbussen und Schmerzensgeld. Und selbstverständlich der Ersatz der kaputten Skiausrüstung.

3. Darf die Unfallversicherung die Leistung kürzen, wenn der Skifahrer keinen Helm getragen hat?
Nein. Ein Helmobligatorium gibt es nicht. Aber wenn sich ein Skifahrer nicht an die FIS-Regeln und die Anweisungen von Bergbahnangestellten gehalten hat, kann das eine Leistungskürzung zur Folge haben.

4. Kann man die Bergbahnen haftbar machen, wenn man sich auf markierten, steinigen Pisten die Skibeläge zerkratzt?
Nein. Bergbahnen müssen zwar für sichere und hindernisfreie Pisten sorgen. Sie haften aber nur für Schäden von ungewöhnlichen Hindernissen, mit denen der Skifahrer nicht rechnen musste.

5. Bezahlt die Hausratversicherung, wenn die Ski vor dem Bergrestaurant gestohlen werden?
Ja. Allerdings nur, wenn der «Diebstahl auswärts» ausdrücklich versichert ist.

6. Hat man bei Schneemangel Anspruch auf eine Preisermässigung des Ski-Abonnements?
In der Regel nicht. Kundenfreundliche Bergbahnen bieten jedoch Preisreduktionen an, wenn ein grosser Teil der Pisten geschlossen und viele Lifte ausser Betrieb sind.

7. Wie viel Alkohol ist beim Skifahren erlaubt?
Diese Frage wird weder im Gesetz noch in den FIS-Regeln beantwortet. Wer aber auf einer Piste deutlich angeheitert oder betrunken einen anderen verletzt, handelt schuldhaft und muss mit Schadenersatz und Strafe rechnen. Ein Fahrverbot wie bei Angetrunkenheit im Strassenverkehr gibt es auf der Piste jedoch nicht. Die Bergbahnen dürfen aber Betrunkenen bei Gefährdung von Dritten das Ski-Abonnement entziehen.

8. Muss man für eine einzige Übernachtung Kurtaxe bezahlen?
Ja, die Kurtaxe wird ab der ersten Übernachtung am Ferienort fällig. Die Kurtaxe ist eine Sondersteuer und leistet einen finanziellen Beitrag an die Benutzung touristischer Einrichtungen.

9. Kann man Sportartikelhändler haftbar machen, wenn die vemieteten Ski mangelhaft gewartet sind?
Ja. Vermieter sind verpflichtet, mängelfreie Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen und die Skibindung auf den jeweiligen Kunden einzustellen.

10. Sind Mehrfahrtenkarten, die man letztes Jahr gekauft hat, jetzt noch gültig?
Ja, wenn keine Verfalldaten auf den Abos stehen, sind sie zehn Jahre ab Verkaufsdatum gültig. Auch bei steigenden Preisen.




Testen Sie ihr wissen

1. Kann ein gültiges Testament mit dem Computer geschrieben werden?
a) Nein, es muss von A bis Z von Hand geschrieben sein.
b) Ja, falls der Text persönlich unterschrieben wird.
c) Ja, aber ein Notar muss als Zeuge dabei sein.

2. Wie muss einem Mieter eine Erhöhung der Nebenkosten mitgeteilt werden?
a) Schriftlich.
b) Mündlich.
c) Schriftlich auf einem amtlichen Formular.

3. Wann beginnt die siebentägige Widerrufsfrist bei sogenannten Haustürgeschäften?
a) Bei Vertragsabschluss, sofern die Frist auf dem Vertrag vermerkt ist.
b) Bei Erhalt der Ware.
c) Bei Erhalt der Rechnung.

4. Auf wann darf einer schwangeren Angestellten gekündigt werden?
a) Auf das Ende des Mutterschaftstaggeldes.
b) Nach Ablauf von 16 Wochen nach der Geburt unter Wahrung der Kündigungsfrist.
c) Es kommt auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses an.

Auflösungen auf Seite 31

24. Januar 2007 | Beatrice Fischer


Beitrag als PDF
10 Fragen zum Wintersport
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Die Rechte der Patienten
Die Rechte der Patienten
Tipps für den Umgang mit Ärzten und Spitälern

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Darmspiegelung: Neue Methode ist weniger unangenehm Dickes Geschäft mit dem Ultraschall So finden Sie den richtigen Hausarzt
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten