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Das Mutterschaftstaggeld beträgt höchstens 172 Franken pro Tag. Jedenfalls für jene, die vor der Niederkunft arbeiteten.
Von Gleichbehandlung keine Spur: Seit Juli 2005 erhalten Mütter nach der Niederkunft 14 Wochen lang Taggelder. Wie hoch die Entschädigung genau ist, richtet sich nach dem Bruttolohn vor der Niederkunft. Das Taggeld beläuft sich auf 80 Prozent dieses Einkommens.
Doch die Sache hat einen Haken. Das Startgeld für junge Mütter ist nach oben begrenzt. Im Gesetz heisst es: «Die Mutterschaftsentschädigung beträgt höchstens 172 Franken pro Tag.» Anders gesagt: Maximal versichert ist ein Bruttolohn von 6450 Franken. 80 Prozent davon ergeben genau 172 Franken pro Tag.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wer vor der Niederkunft arbeitslos, verunfallt oder krank war und Taggelder der Arbeitslosen-, Unfall- oder Invalidenversicherung erhielt, hat ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftstaggelder während 14 Wochen. Aber betragsmässig sind sie nicht auf 172 Franken limitiert. War etwa das Arbeitslosentaggeld höher, erhält die arbeitslose Mutter gleich viel wie vor der Geburt des Kindes. «Das ist die Besitzstandsgarantie», schreibt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich dazu.
Davon können arbeitende Schwangere nur träumen.
res.
24. Januar 2007
