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saldo-Recherchen ergeben: Die Feuerwerksbatterie, die an Silvester einen 27-jährigen Mann im Aargau tötete, wird immer noch verkauft.
An Silvester starb in Turgi AG ein Mann beim Abbrennen einer Feuerwerksbatterie. Der 27-Jährige hinterlässt eine schwangere Frau und zwei kleine Kinder. Die Aargauer Kantonspolizei will nicht bekannt geben, welches Produkt er gekauft hatte. Doch saldo hat herausgefunden: Der Mann wollte die «Seenachtsfestbatterie Murtensee» abbrennen. Aus hundert Röhren feuert diese Brennsätze ab und sorgt für eine Minute Spektakel. Importiert wird das Produkt von der Firma Hirt & Co. Fireworks AG in Wollerau SZ.
Trotz des tragischen Todesfalls ist die Batterie nach wie vor erhältlich. Ein saldo-Testkäufer bestellte sie bei der Firma Hirt und wurde prompt beliefert. Kostenpunkt inklusive Lieferung: 275 Franken. Firmenchef Manuel Hirt will das Produkt nicht aus dem Sortiment nehmen: «Dem Unfall lag mit grösster Sicherheit ein Bedienungs- und kein Materialfehler zu Grunde.» Auch sei er von der Polizei bisher nicht aufgefordert worden, das Produkt aus dem Sortiment zu nehmen. Bei der Auslieferung wurde die Testperson über die Risiken informiert und musste ein Verkaufsprotokoll unterschreiben.
Auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) will «Murtensee» bis auf Weiteres nicht aus dem Verkehr ziehen. Für die Qualitätskontrolle dieses chinesischen Produkts sei der Importeur zuständig.
Die Firma Hirt testet gemäss eigenen Angaben jede Lieferung mit einem «Probeschiessen».
Fedpol lässt solche Batterien für den Detailhandel zu - wo sie ohne Verkaufsprotokoll verkauft werden dürfen. Das ist gefährlich, denn die Bedienungsanleitung ist oft rudimentär. Wird die Batterie auf unebenem Untergrund abgefeuert, kann sie kippen. Die Batterie «Murtensee» zum Beispiel geht schon 10 Sekunden nach dem Anzünden los, als Sicherheitsabstand werden jedoch 70 Meter angegeben - das schaffen nur sportliche Feuerwerker.
Beim Kauf wird man über solche Risiken nicht immer aufgeklärt: In der Apotheke und Drogerie Zürich-Oerlikon zum Beispiel erhielt die saldo-Testperson beim Kauf einer Feuerwerksbatterie keinerlei Informationen. Laut der Stadtzürcher Feuerpolizei hat die Apotheke gar keine Ganzjahresbewilligung für den Verkauf von Feuerwerk. Die Apotheke erhält deshalb eine Abmahnung. Apotheker Walter Weber bedauert den Vorfall: «Wir werden umgehend Vorkehrungen treffen, damit solche Pannen nicht mehr vorkommen.»
Feuerwerksverkauf: Auch grosse Kaliber problemlos erhältlich
Vorbildlich wurde die saldo-Testperson in der Zürcher Brunaupark Drogerie bedient. Der Verkäufer nahm sich Zeit und erklärte das Batteriefeuerwerk ausführlich.
Im Vergleich zu Deutschland ist der Feuerwerkverkauf in der Schweiz sehr liberal geregelt: Wer über 18 Jahre alt ist und das entsprechende Verkaufsprotokoll unterzeichnet, kann selbst «Feuerwerkskörper mit erheblichem Gefährdungspotenzial erstehen, die es nicht an Ständen oder im Detailhandel zu kaufen gibt.
Zudem sind in der Schweiz grössere Kaliber und Sprengsatzmengen als in Deutschland erhältlich. Vor Silvester pilgern deshalb viele Deutsche zu Einkäufen in die Schweiz.
Darauf ist im Umgang mit Feuerwerk zu achten
- Das Feuerwerk sollte trocken gelagert werden. Nicht rauchen in der Nähe.
- Ausser am 1. August und an Silvester ist Feuerwerk in den meisten Kantonen bewilligungspflichtig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
- Geht das Feuerwerk nicht los, mindestens 15 Minuten warten. Nicht nochmals anzünden. Keinesfalls den Körper über den Artikel halten.
- Nach dem Ende des Feuerwerks mindestens 10 Minuten warten.
- Genügend Distanz zum Feuerwerkskörper einhalten. Auf dem Produkt müssen entsprechende Angaben vorhanden sein. Sich nach dem Anzünden rasch entfernen.
- Nasse Feuerwerkskörper nicht anzünden.
- Der Abbrennplatz ist so zu wählen, dass keine Passanten oder Zuschauer gefährdet werden.
- Der Boden darf nicht weich oder schief sein. Feuerwerkskörper müssen gegen mögliches Umkippen gesichert werden.
- Ohrenstöpsel helfen bei lauten Feuerwerkskörpern. Vor allem für Kinder zu empfehlen.
Forum
Sind die Bestimmungen für den Verkauf von Feuerwerk in der Schweiz zu liberal?
Schreiben Sie an: saldo, Postfach 723, 8024 Zürich oder redaktion@saldo.ch
24. Januar 2007 | Beat Camenzind
