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Das verschärfte Inkassoverfahren der Krankenversicherungen soll wieder abgeschafft werden. Die Kassen dürfen seit Anfang Jahr Versicherten Leistungen streichen, wenn sie Prämien schulden (saldo 15/06). Jetzt soll die entsprechende Verordnung (KVV) wieder geändert werden. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren bezeichnet den Leistungsstopp als «äusserst problematisch». Für die Schweizerische Patientenorganisation ist es «medizinisch und ethisch unverantwortlich, nötige Behandlungen oder Medikamente zu verweigern». Auch der Krankenkassenverband Santésuisse will das problematische Vorgehen wieder kippen. Dafür sollen die Kantone schneller die Prämien für säumige Zahler übernehmen. Die neue Verordnung soll Anfang 2007 in Kraft treten.
06. Dezember 2006
