Noch heute begutachtet der Zürcher Neurochirurg G. W. für Versicherungen Unfallopfer. Von seinem Urteil hängt mit ab, ob jemand etwa Taggelder oder eine Rente erhält.



Dabei gibt es Zweifel an seiner charakterlichen Integrität: G. W. ist vorbestraft. Er hatte ein Laborblatt gefälscht, um einen Chefarzt als Aids-Infizierten zu verleumden und verschickte beleidigende E-Mails unter dem Namen eines anderen Arztes. Die Strafe: drei Monate Gefängnis wegen Urkundenfälschung und Mi...